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Halbwaisenrente bei Teilzeit-Masterstudiengang

von Christina Berger21.02.2011 | 20:50
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2 Antworten

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Guten Tag, ich studiere derzeit im 7. von 8 Semester an einer Hochschule in einem Bachelorstudiungang (Vollzeit) und beziehe seit 2004 monatlich Halbwaisenrente. Im direkten Anschluss an meinen Bachelor würde ich gerne den Masterstudiengang Therapiewissenschaft anhängen (weitere 4 Semester in Teilzeit). Da ich um diesen absolvieren zu können parallel in einer Praxis arbeiten muss, würde ich gerne wissen, wieviel ich dort maximal verdienen darf um weiterhin Halbwaisenrente beziehen zu können. Gibt es einen gewissen Maximalbetrag den ich nicht überschreiten darf, ab dem die Rente gekürzt oder sogar komplett gestrichen wird? Ist dies auch von irgendwelchen Stundenanzahlen (Studium oder Job) abhängig? Und wird ein Masterstudiengang überhaupt anerkannt? Vielen herzlichen Dank für eine Antwort oder die Nennung, eines besseren Ansprechpartners Christina Berger

2 Antworten

Christina Bergeram 21.02.2011 | 20:52
Falls dies relevant ist: Ich bin 24 Jahre alt, habe da ich einen Teil eines vermieteten Wohnhaus geerbt habe geringe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und beziehe über die Ig Metall eine monatliche Zusatzrente.
-am 22.02.2011 | 10:02
Waisen dürfen nur bis zum 18. Geburtstag unbegrenzt hinzuverdienen. Der Freibetrag für den Hinzuverdienst für volljährige Bezieher einer Waisenrente liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 478,72 Euro und in den neuen Bundesländern bei 424,69 Euro. Über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus besteht ein Anspruch auf Waisenrente, wenn Sie sich in einer Schulausbildung oder Berufsausbildung befinden, z.B.: ein Masterstudiengang. Bitte beachten Sie aber, dass eine waisenrentenanspruchsbegründende Ausbildung nur dann gegeben ist, wenn diese Ausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert.
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