Hallo Heimann,
wird eine Ausbildung (z.B. das Studium) für mehr als 4 Monate unterbrochen, besteht ein Anspruch auf Waisenrente erst wieder bei Beginn des nächsten Ausbildungsabschnittes, auch wenn dies (schul-)organisatorisch so bedingt ist.
Da der Bachelor-Studiengang mit Bestehen der Prüfung endet, besteht bis zum Beginn des Master-Studiengangs kein Anspruch auf Waisenrente mehr.
Bezüglich der Krankenversicherung fragen Sie bitte bei der Krankenkasse nach, welche Möglichkeiten der Versicherung bestehen.