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Experten-Antwort

Halbwaisenrente bei Unterbrechung des Studiums

von Heimann08.12.2016 | 07:34
1687 Ansichten
4 Antworten

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Halbwaisenrente bei Unterbrechung Studium Erziehungswissenschaft Meine Tochter(24) studiert Lehramt in Schleswig-Holstein. Hier ist für die Ausübung des Lehrerberufs der Master zwingend erforderlich. Erlischt ihr Waisenrentenanspruch nachdem sie den Bachelor erfolgreich bestanden hatte, und das Studium für ein Semester unterbrechen musste, Note Bachelor im Januar - Voraussetzung für Masterstudium, welches aber erst im Oktober mit Erstsemester beginnt? Wie ist sie in diesem Zeitraum krankenversichert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heimann,

wird eine Ausbildung (z.B. das Studium) für mehr als 4 Monate unterbrochen, besteht ein Anspruch auf Waisenrente erst wieder bei Beginn des nächsten Ausbildungsabschnittes, auch wenn dies (schul-)organisatorisch so bedingt ist.

Da der Bachelor-Studiengang mit Bestehen der Prüfung endet, besteht bis zum Beginn des Master-Studiengangs kein Anspruch auf Waisenrente mehr.

Bezüglich der Krankenversicherung fragen Sie bitte bei der Krankenkasse nach, welche Möglichkeiten der Versicherung bestehen.

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3 Antworten

Schadeam 08.12.2016 | 08:20
Ich würde der jungen Dame vorschlagen in den fraglichen 9 Monaten arbeiten zu gehen. Dann ist für den Lebensunterhalt gesorgt, sie ist krankenversichert und die Allgemeinheit spart Geld = Halbwaisenrente. :) Schadet einer Lehrerin m.E. nicht, wenn sie auch mal ins Arbeitsleben reinschnuppert und im Leben nicht nur Klassenzimmer kennt. Wäre eine ganz pragmatische Lösung, für einen Waisenrentenanspruch darf eine Ausbildung maximal 4 Monate unterbrochen sein.
Tante Charlieam 08.12.2016 | 08:56
Anspruch auf Waisenrente nach dem 18. Lebensjahr besteht nur solange man sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Wird die Ausbildung unterbrochen, aber nach maximal 4 Monaten fortgesetzt, wird auch für die Übergangszeit eine Waisenrente gewährt. Dauert die Unterbrechnung länger als 4 Kalendermonate, so kann während der Zeit keine Waisenrente gezahlt werden. Bei Antritt der neuen Schulausbildung im Oktober muss ein komplett neuer Rentenantrag gestellt werden (wie beim Erstverfahren). Die Empfehlung von "Schade" ist gar nicht so schlecht. Sie bekommt vermutlich kein Arbeitslosengeld auch wenn sie sich arbeitslos meldet. Die Waisenrente wird während der Übergangszeit bis Oktober auch nicht gezahlt. Wovon also leben!? Einen Nebenjob zu suchen ist da sicher eine gute Option. Nachhilfeinstitutionen suchen immer Studenten für ihren Unterricht. Oder halt was anderes. Hier kann sie sich auch vom Arbeitsamt beraten lassen.
Heimannam 13.12.2016 | 13:49
Vielen Dank an Experte für die sachliche und kompetente Auskunft. An Schade: wenn Sie Spaß daran haben die Beiträge hier mitzulesen so ist das Ihre Sache, sobald Sie sich aber entschließen in einem Expertenforum zu antworten, wäre es konstruktiv nur zu schreiben, wenn Sie sachlich und vor allem kompetent antworten. Ratschläge Ihrerseits und Parolen,was einer Lehrerin schaden würde oder nicht, waren hier nicht gefragt. Mit freundlichen Grüßen
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