Einkommen wird Ihnen nur dann auf die Waisenrente angerechnet, wenn es den für Waisenrente maßgeblichen Freibetrag übersteigt:
bis 6/2014 : 495,26 EUR (West), 453,02 EUR (Ost)
ab 7/2014 : 503,54 EUR (West), 464,46 EUR (Ost)
Wenn ich davon ausgehe, dass Sie derzeit 409,40 EUR brutto verdienen, würde Ihnen damit bis 7/2014 kein Einkommen auf Ihre Waisenrente angerechnet werden.
Wenn Sie Ihre Stunden aufstocken, würde zunächst gar nichts passieren. Bei einer Einkommenserhöhung wird die Waisenrente nicht sofort gekürzt. Erst 7/2015 wird die Einkommensanrechnung erneut „angepasst“.
Sollten die 723,64 EUR Ihr Bruttoeinkommen sein, würde Ihre Waisenrente jedoch auch dann nicht gekürzt, da das Butto um 40% auf ein fiktives Netto heruntergerechnet wird. Damit hätten Sie mit 434,18 EUR wieder ein Einkommen unter dem Freibetrag.
Wenn Sie selbst rechnen wollen, ist hier die Formel:
Bruttoarbeitsentgelt aus versicherter Beschäftigung
abzüglich 40 %
abzüglich Freibetrag (s.o.)
=anrechenbares mtl. Einkommen
davon 40 %
= anzurechnendes mtl. Einkommen