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Experten-Antwort

Halbwaisenrente Berechnung Freibetrag

von Marie05.06.2014 | 21:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo allerseits! Vor einer Woche ist mein Vater vestorben und man sagte mir, dass ich nun Anspruch auf Halbwaisenrente habe (bin 24 und Studentin). Zur Zeit verdiene ich mit einem Hiwi-Job 409,4€, überlege aber, ob ich ab August nicht aufstocken werde, da meine Mutter mich nun nicht mehr unterstützen kann. Dann würde ich 723,64€ verdienen. Kann mir jemand sagen, wie sich dies auf meine Halbwaisenrente auswirken würde? Verlöre ich damit den Anspruch? Falls nein, mit welcher Höhe könnte ich rechnen? Würde sich das Aufstocken der Stunden überhaupt lohnen? Ich bin momentan noch ganz überfordert mit dem Ganzen, da alles sehr plötzlich kam und wäre über hilfreiche Rückmeldungen mehr als dankbar, da ich noch gar nicht durch diesen Dschungel blicke.. Herzlichen Dank an alle!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einkommen wird Ihnen nur dann auf die Waisenrente angerechnet, wenn es den für Waisenrente maßgeblichen Freibetrag übersteigt:

bis 6/2014 : 495,26 EUR (West), 453,02 EUR (Ost)

ab 7/2014 : 503,54 EUR (West), 464,46 EUR (Ost)

Wenn ich davon ausgehe, dass Sie derzeit 409,40 EUR brutto verdienen, würde Ihnen damit bis 7/2014 kein Einkommen auf Ihre Waisenrente angerechnet werden.

Wenn Sie Ihre Stunden aufstocken, würde zunächst gar nichts passieren. Bei einer Einkommenserhöhung wird die Waisenrente nicht sofort gekürzt. Erst 7/2015 wird die Einkommensanrechnung erneut „angepasst“.

Sollten die 723,64 EUR Ihr Bruttoeinkommen sein, würde Ihre Waisenrente jedoch auch dann nicht gekürzt, da das Butto um 40% auf ein fiktives Netto heruntergerechnet wird. Damit hätten Sie mit 434,18 EUR wieder ein Einkommen unter dem Freibetrag.

Wenn Sie selbst rechnen wollen, ist hier die Formel:

Bruttoarbeitsentgelt aus versicherter Beschäftigung

abzüglich 40 %

abzüglich Freibetrag (s.o.)

=anrechenbares mtl. Einkommen

davon 40 %

= anzurechnendes mtl. Einkommen

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