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Experten-Antwort

Halbwaisenrente - Ermittlung anzurechendes Einkommen

von Johannes24.06.2012 | 20:20
2327 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin Student und jobbe nebenher. Da ab September ein Praktikum ansteht das mit 750€ relativ gut vergütet ist komme ich langsam in die Nähe des Freibetrages für die Halbwaisenrente. Bisher habe ich im Nebenjob bereits 2700€ verdient. Im Praktikum werde ich in 2012 insgesamt 3000€ verdienen. Bisher dachte ich das ich damit ziemlich exakt in der Nähe des Freibetrages von 12 x 483,27 = 5799,24€ bin und ich daher nicht mehr arbeiten sollte um eine Rentenkürzung zu umgehen. jetzt habe ich aber gelesen, das das Bruttoeinkomme pauschal um 40% gekürzt wird und erst dann die Berechnung beginnt, somit könnte ich also deutlich mehr verdienen als die 5800€. Wenn ich z.B. in den Semesterferien noch 2000€ verdiene, müsste die Rechnung wie folgt aussehen: 4700€ Nebenjob 3000€ Praktikum ----------------------- 7700€ Einkünfte minus 40% ----------------------- 4620€ geteilt durch 12 ----------------------- 385€ monatliches Einkommen Freibetrag also deutlich unterschritten. Stimmt die Rechnung so? Auch wenn man als Student quasi brutto für netto arbeitet? Vielen Dank für Tipps und Hinweise!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.06.2012 | 14:25

Ihre Rechnung stimmt ! Der Rentenversicherungsträger ermittelt (per Gesetz) zunächst aus Ihrem Bruttoeinkommen ein „Nettoeinkommen“ –durch den Abzug von Pauschalwerten (z.B. für Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung). Dieser Pauschalsatz beträgt beim Arbeitsentgelt

40 %. Das dann erst feststehende fiktive Nettoeinkommen wird mit dem Freibetrag (ab dem 01.07.2012 ein fiktives Netto in Höhe von monatlich 741,05 Euro) verglichen. Der darüber hinaus gehende Betrag wird dann erst gekürzt (aber nur zu 40 %). Sie können sich das Ganze von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auch schriftlich bestätigen lassen.

2 Antworten

Johannesam 24.06.2012 | 23:32
Also stimmt meine Rechnung?
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