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Experten-Antwort

Halbwaisenrente für die Übergangszeit

von Matthias08.06.2016 | 11:42
969 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, habe die Woche ein Schreiben bekommen in dem drin Steht das ich ein gewissen Betrag zurück zahlen soll. Da ich versäumt habe mitzuteilen das ich nicht mehr in der Ausbildung bin. Jetzt zur Frage : Habe am 01.07.2016 meine Ausbildung neu Angefangen und mein Studium am 28.02.2016 abgebrochen. Vor der Ausbildung habe ich ein Praktikum gemacht von 2 Monaten. Muss ich trotzdem zurück zahlen ? Was und wie schreibe ich den zurück ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Matthias,

bitte wenden Sie sich umgehend an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe, damit die entsprechenden Unterlagen (Nachweis Ende Studium, Beginn Ausbildung) direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet werden können.

Anhand der Unterlagen prüft der Rentenversicherungsträger, ob die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten die Höchstdauer von 4 Kalendermonaten nicht überschreitet. Im Anschluss erhalten Sie einen neuen Bescheid, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen eine durchgehende Zahlung der Halbwaisenrente erfolgt.

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2 Antworten

Wolleam 08.06.2016 | 12:00
Versäumt mitzuteilen !!! Na ja, kann ja mal passieren. Einfach geforderten Betrag zahlen und gut ist. Da braucht ma DENEN nichts zu schreiben.
W*lfgangam 08.06.2016 | 20:39
Hallo Mattias, eher nein, da die Lücke zwischen 2 Ausbildungen nicht mehr als 4 Monate beträgt (sofern das Praktikum als Ausbildung im Sinne einer Waisenrente einzustufen ist) Das Schreiben beantworten Sie mit dem Antrag auf Weiterzahlung der Waisenrente: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… und entsprechenden Unterlagen. Natürlich können Sie das auch alles über die nächste Beratungsstelle abwickeln, die prüfen den Antrag gleich auf Vollständigkeit. Ansonsten reicht auch erst mal eine E-Mail mit Darstellung der Gründe wie hier von Ihnen geschrieben und dass der R0615 demnächst folgt/vor Ort aufgenommen wird. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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