Hallo C.H. ,
die Tatsache, dass die Kindesmutter ein weiteres Kind geboren hat, beeinflußt nicht den festgestellten Anspruch auf Halbwaisenrente des älteren Kindes.
Wir empfehlen beim zuständigen Rentenversicherungsträger die Weiterzahlung der Waisenrente schriftlich zu beantragen.