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Experten-Antwort

Halbwaisenrente fürs Studium nur bis zum 31.7 bewilligt. Wieso?

von Shya24.07.2018 | 14:46
475 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich hätte mal ein dringende Frage bzgl des Bewilligungszeitraum der Halbwaisenrente für ein Studium. Folgende Sachlage: Ich befinde mich im letzten Semester meines Studiums und werde meine Bachelorarbeit Mitte Oktober abgeben. Nun habe ich von der Rentenversicherung einen Bescheid bekommen, dass die Halbwaisenrente nur bis 31.7 ausgezahlt wird, da bei mir nun die Voraussetzungen für die Gewährleistung der Rente nicht mehr gegeben sind. Aber wieso? Ich bin noch bis 30.9. regulär eingeschrieben. Auch kann den Angaben der Rentenversicherung auf der Rückseite des Bescheids entnommen werden, dass eine Hochschulausbildung erst mit Bekanntgabe des Datums des Prüfungsergebnisses beendet ist. Da das Ergebnis der Arbeit aber erst Wochen später bekannt gegeben wird (das genaue Datum kann ich als Studentin eigentlich ja nicht angeben, da es ja vom Prüfer abhängig ist.),müsste mir die Waisenrente doch eigentlich zumindest bis Ende September zustehen? Wieso wird sie mir denn dann nur bis zum 31.7 bewilligt? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hierzu jemand eine Erklärung geben könnte. Vielen Dank im Voraus für Ihre Beiträge.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.07.2018 | 16:12

Hallo Shya,

bitte setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung und schildern Sie den Sachverhalt.

3 Antworten

DRVleram 24.07.2018 | 14:58
Das wird gerne mal gemacht um "auf Nummer sicher" zu gehen. Nachgewähren kann man die Rente immer. Zurückfordern ist dann schon etwas schwieriger. Wenn Sie weiterhin immatrikuliert sind werden Sie dann auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Ihre Halbwaisenrente weitergewährt bekommen. Ich würde an Ihrer Stelle einfach die Weitergewährung beantragen sobald Sie das Ergebnis Ihrer Bachelorarbeit erhalten haben. Falls Sie ein Masterstudium anhängen können Sie die Halbwaisenrente auch weiterhin beziehen, allerdings längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Shyaam 24.07.2018 | 15:13
Erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin aber natürlich leider auf das Geld von den 2 Monaten angewiesen und kann daher nicht bis auf das Ergebnis und auf eine Rückzahlung warten. Zumal es ja im SGB steht, dass einem die Waisenrente bis zum Ende des Semesters zusteht und das ist ja offiziell der 30.9. Da verstehe ich auch nicht diese Begründung, dass sie das aus Sicherheit machen. Ich bin offiziell bis 30.9 eingeschrieben und das ist doch was zählt. Ich erwarte ja nicht ,dass ich in der Zeit wo ich auf das Ergebnis warten muss etwas ausgezahlt bekomme. Viele Grüße
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