Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Tim Römgens,
wir schließen uns den Ausführungen zu den Punkten 1 bis 3 von W*lfgang an.
Der Hinweis auf den Link sollte den Sachverhalt ebenfalls abschließend erläutern.
Es gab in der Vergangenheit bereits verschiedene Urteile in der Rechtsprechung, die die Aussagen stützen (z.B. SG Münster , Urteil vom 24.09.2004 Az. S5 U 9/02).
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