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Experten-Antwort

Halbwaisenrente im juristischen Vorbereitungsdienst

von Tim Römgens04.01.2016 | 11:45
1566 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe drei Fragen zur Zahlung von Halbwaisenrente während der Zeit des juristischen Vorbereitungsdienstes. Sachverhalt: In meinem Fall habe ich das Studium der Rechtswissenschaft mit dem 1. Staatsexamen nach dem Verbesserungsversuch am 09.09.2015 erfolgreich abgelegt. Im Monat Oktober wurde die Halbwaisenrente dann eingestellt mit der Begründung, die Berufsausbildung sei abgeschlossen. Tatsächlich lag der Behörde und liegt dieser immernoch eine Bestätigung vor, dass ich bereits am 01.07.2015 in den juristischen Vorbereitungsdienst übernommen worden bin. Ich habe auch noch nicht die Altersgrenze von 27 Jahren erreicht. Ich habe darßüber hinaus 11 Monate Wehrdienst geleistet. Fragen: 1. Ist die Einstellung der Halbwaisenrente mit der Begründung, es liege keine Ausbildung vor rechtmäßig? 2. Muss die Ausbildungsbeihilfe, die ich im Rahmen des Referendariats erhalte der mit der Halbwaisenrente verrechnet werden? 3. Muss die Wehrdienstzeit von 11 Monaten noch an die Vollendung des 27. Lebensjahres als Bezugszeitraum angehängt werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.01.2016 | 08:50

Hallo Tim Römgens,

wir schließen uns den Ausführungen zu den Punkten 1 bis 3 von W*lfgang an.

Der Hinweis auf den Link sollte den Sachverhalt ebenfalls abschließend erläutern.

Es gab in der Vergangenheit bereits verschiedene Urteile in der Rechtsprechung, die die Aussagen stützen (z.B. SG Münster , Urteil vom 24.09.2004 Az. S5 U 9/02).

2 Antworten

W*lfgangam 04.01.2016 | 18:08
Hallo Tim Römgens, zu 1.: Referendariat ist Ausbildungszeit, vergleiche einen älteren Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… zu 2.: Einkommen ist ab 01.07.2015 auf Waisenrenten nicht mehr anzurechnen. zu 3.: sofern die Ausbildung nicht parallel zum Wehrdienst erfolgte, ja. 4. in Recherche müssen Sie noch ein wenig zulegen ;-) Gruß w.
Tim Römgensam 04.01.2016 | 19:53
Hallo W*olfgang, vielen Dank für die schnelle Antwort, die sich auch mit meinem Rechercheergebnis deckt. Vielen Dank auch für den Hinweis hinsichtlich des ergänzenden Links. MfG Tim Römgens
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