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Halbwaisenrente im Referendariat

von Sabrina07.08.2007 | 15:24
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Sehr geehrte Damen und Herren, zum Februar 2008 werde ich in das Referendariat einsteigen. Während dieser 2-jährigen Phase meiner Berufsausbildung werde ich Anwärterbezüge in Höhe von 972,48 € erhalten. Bisher habe ich eine Halbwaisenrente in Höhe von 90,71 € erhalten. Wird die Halbwaisenrente nun auch im Referendariat weitergezahlt? Vielen Dank für die Beantwortung schon im Voraus, mit freundlichen Grüßen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auf Ihre Waisenrente ist Einkommen nach § 97 SGB VI anzurechnen. Sie haben aber einen Freibetrag, der das 17,6fache des aktuellen Rentenwert beträgt. Der Freibetrag beträgt bei Entgeltpunkten-West 462,35 EUR (EP-Ost = 406,38 EUR). Ihre öffentlich-rechtlichen Bezüge von werden pauschal um 27,5 % gemindert (972,48 EUR auf 705,05 EUR). Die Halbwaisenrente würde folglich voll zum Ruhen kommen. Anders ist es, wenn Ihre Rente von 90,71 EUR bereits unter eine Einkommensanrechnung gefallen ist (z. B. durch eine Beschäftigung während dem Studium).

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