Auf Ihre Waisenrente ist Einkommen nach § 97 SGB VI anzurechnen. Sie haben aber einen Freibetrag, der das 17,6fache des aktuellen Rentenwert beträgt. Der Freibetrag beträgt bei Entgeltpunkten-West 462,35 EUR (EP-Ost = 406,38 EUR). Ihre öffentlich-rechtlichen Bezüge von werden pauschal um 27,5 % gemindert (972,48 EUR auf 705,05 EUR). Die Halbwaisenrente würde folglich voll zum Ruhen kommen. Anders ist es, wenn Ihre Rente von 90,71 EUR bereits unter eine Einkommensanrechnung gefallen ist (z. B. durch eine Beschäftigung während dem Studium).