Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Halbwaisenrente im Zweitstudium

von Ben19.07.2012 | 12:22
5419 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich plane, nach meinem derzeitigen Studium (Abschluss Bachelor of Arts) ein Studium in einer anderen Fachrchrichtung aufzunehmen (der angestrebte Abschluss ist dann Bachelor of Science). Kann ich in diesem Fall mit einer weiteren Zahlung der Halbwaisenrente rechnen? Gibt es das Regelwerk für solche Fälle online zum Nachlesen? Bereits im Voraus vielen Dank für die Hilfe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.07.2012 | 10:42

Sehr geehrter Herr Ben,

ergänzend zu den vorangegangenen Antworten sei drauf hingewiesen, dass diese Informationen in Ihrem Rentenbewilligungsbescheid stehen müssten.

Denken Sie bitte daran, rechtzeitig den Antrag auf Weiterzahlung zu stellen.

4 Antworten

Jockelam 19.07.2012 | 13:36
Eine Ausbildung i.S. des § 48 SGB 6 liegt nicht nur im Rahmen der "Erstausbildung" vor. Auch eine weiterführende Ausbildung oder eine Ausbildung in einem neuen Beruf können einen Anspruch auf die Waisenrente begründen. ....zumindest sofern Sie das 27.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
W*lfgangam 19.07.2012 | 19:03
Hallo Jockel und Ben, für die Zahlung einer Halb-/Vollwaisenrente ist die Art einer Folgeausbildung unbedeutend, es muss keine weiterführende sein - es muss sich nur überhaupt um eine Schul- oder Berufsausbildung handeln. Für die Anerkennung von schulischen Ausbildungen als Versicherungszeiten (Anrechnungszeiten) gibt es die 'weiterführenden' Einschränkungen. Gruß w.
Jockelam 20.07.2012 | 10:32
Hallo W*lfgang, was anderes habe ich auch nicht geschrieben, oder ?
W*lfgangam 20.07.2012 | 14:45
Hallo Jockel, der Begriff 'weiterführende' (statt nur "weitere") irritierte mich - was eigentlich eine höherwertige Ausbildung/Abschluss bedeutet ...nur daher mein Einwand, dass jegliche Ausbildung (auch wenn vom Studium zurück auf 'Klippschule' folgend) zur Berechtigung einer Waisenrentenzahlung führt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026