Hallo,
ich habe soeben mit dem Niedersächsischen landesamt für Versorgung und Bezüge telefoniert, diese sagten mir das ich so wie es ausschaut kein Anspruch auf meine Halbwaisenrente habe. Nun frage ich mich warum.
Ich werde ab nächsten Monat ein Praktikum anfangen, was als Ziel hat das ich nächstes jahr dort meine Ausbildung anschließend beginne!
grad in der zeit eines praktikum wo man so gut wie nichts verdient und ein Nebenjob kaum möglich ist sollte man doch diese Rente bekommen!?
Ich wollte Fragen was ich tun kann damit ich, diese Bezüge bekommen kann bzw. ob sie mir tatsächlich nciht zustehen !
Habe schon etwas gegoogelt und ein Gesetzestext herrausgesucht in dem für mich deutlich hervorgeht das wenn es empfohlen bzw gewünscht wird ich das Geld bekommen müsste.
Auszug aus den rechtlichen Anweisungen der DRV:
Bei Praktikanten liegt Berufsausbildung nur vor, wenn
• die für den Beruf bzw. für einen schulisch-theoretischen Ausbildungsgang maßgebenden Ausbildungsbestimmungen die Praktikantentätigkeit zwingend vorschreiben oder
• die für einen anschließenden Ausbildungsgang in Aussicht genommene Ausbildungsstätte eine Vorpraktikantenzeit verlangt, wünscht oder empfiehlt
Die Praktikantenzeiten sind nur in dem Umfang Berufsausbildung i. S. des § 48 Abs. 4 SGB 6, in dem sie tatsächlich zwingend vorgeschrieben sind bzw. verlangt, gewünscht oder empfohlen werden. Das Praktikum darf nicht lediglich dazu dienen, die Neigung oder Eignung für den angestrebten Beruf zu erproben, es muss tatsächlich Ausbildungscharakter haben. Diese Voraussetzung ist regelmäßig dann als gegeben anzusehen, wenn durch eine Bescheinigung nachgewiesen wird, dass das Praktikum im o. a. Sinne zwingend vorgeschrieben ist bzw. verlangt, gewünscht oder empfohlen wird.
Werden während der Praktikantenzeiten volles Arbeitsentgelt oder volle Dienstbezüge geleistet, liegt keine Berufsausbildung vor.
In der Regel liegt während eines Praktikums Berufsausbildung vor, weil während dieser Zeit grundsätzlich die Ausbildung und nicht die Verwertung der Arbeitskraft im Vordergrund steht. Die Tatsache, dass eine tarifliche Entlohnung nach einem "Tarifvertrag für Praktikanten etc." erfolgt, steht dem nicht entgegen. Anders verhält es sich nur, wenn die Entlohnung nach einem "Tarifvertrag für Beschäftigte" erfolgt, d. h., dass der Praktikant das gleiche Entgelt erhält wie ein anderer Beschäftigter, der nicht als Praktikant tätig ist.
Was ist also richitg? Wieder mal eine Unfähige Mitarbeiterin, die sich nicht wikrlich Kümmert oder wirklich ein so bescheuerter Staat der grad dann das Geld verweigert wenn es Sinnvoll wäre!?
Danke im vorraus