Hallo Ungeliebt,
leider können wir hier im Forum in Ihrer Sache nicht weiterhelfen.
Über den Sachstand zu Ihrem Waisenrentenantrag und den Ihres Bruders kann Ihnen nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Auskunft erteilen.
Warum letztlich die Zahlung Ihres Waisenrentenanspruchs noch nicht veranlasst werden konnte, kann viele Ursachen haben, z.B. die, die W*lfgang genannt hat.
Bitte fragen Sie nochmal bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach, warum die Waisenrente noch nicht gezahlt werden kann. Die schlichte Aussage, dass Sie nicht mehr anrufen sollen, ist nicht in Ordnung, es sollten Ihnen schon Gründe genannt werden, warum eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages nicht möglich ist. Lassen sich im Zweifelsfall auch mal den Vorgesetzten geben.
Grundsätzlich werden Ihre Ansprüche auf Waisenrente nachgezahlt, wenn Sie diese rechtzeitig beantragt haben.
Zum Antrag Ihres Bruders: Sie schreiben, dass Ihr Bruder in eine andere Stadt gezogen ist. Hat er seine neue Adresse dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt? Kann ein Bescheid nicht zugestellt werden, wird die Rentenzahlung vorerst gestoppt, bis eine neue Adresse bekannt ist, und erst dann wieder (nach)gezahlt.