Mein Vorschlag wäre, dass Sie sich bei der Rentenversicherung erkundigen, wie der Bearbeitungsstand der Halbwaisenrente ist. Wenn diese bewilligt wird, wird in der Regel von der Halbwaisenrente der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abgeführt, und die Zahlung durch Sie selbst hätte sich erledigt.
Ansonsten werden Sie die Beiträge wohl erst einmal bezahlen müssen.