ich habe Ende Juni einen Antrag auf Halbwaisenrente gestellt. Zu dem Zeitpunkt war ich Schülerin aber volljährig. Zum 1.9.2017 mache ich einen Bundesfreiwilligendienst. Nun ist das Problem das ich für die Zeit bis zum Beginn den BFD selber krankenversichern muss und jeden Monat 170 Euro Krankenversicherung zahlen muss, obwohl ich kein Einkommen habe. Das wäre eine Rentenantragstellemitgliedschaft. Einen Rentenbescheid habe ich noch nicht bekommen. Die Krankenkasse kann die Forderung nicht länger aussetzen und besteht auf Zahlung der 360 Euro bis zum Beginn des BFD obwohl ich eigendlich einen Anspruch auf eine Familienversicherung bei meiner Mutter habe. Muss ich das Geld bezahlen?
Mein Vorschlag wäre, dass Sie sich bei der Rentenversicherung erkundigen, wie der Bearbeitungsstand der Halbwaisenrente ist. Wenn diese bewilligt wird, wird in der Regel von der Halbwaisenrente der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abgeführt, und die Zahlung durch Sie selbst hätte sich erledigt.
Ansonsten werden Sie die Beiträge wohl erst einmal bezahlen müssen.
Hallo. In dem Merkblatt zur KVdR steht unter 12.1 und 12.2 viel über Beitragszahlung als Rentenantragsteller. Unten steht auch sollst zum Sozialamt gehen. Vielleicht fallen ja wenn die Rente durch ist die Beitäge für die Rente weg wenn Du als Waise sonst kein Einkommen hast.
hmm? ... sind Waisenrentenbezieher 'in der Regel' bis Alter 25 inzwischen nicht beitragsfrei in der KV/PV?
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html
Solange der Rentenanspruch als solcher natürlich nicht geklärt ist, kann die GKV nicht anders, als auf die Beitragzahlung zu bestehen ...die Erstattung erfolgt dann, sobald die DRV den Halbwaisenrentenbescheid erteilt hat. Bis dahin gilt es, im Kontakt mit der KK diese Situation/wir wollen KK-Beiträge haben, zu entschärfen.
Gruß
w.
hmm? ... sind Waisenrentenbezieher 'in der Regel' bis Alter 25 inzwischen nicht beitragsfrei in der KV/PV?
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html
Solange der Rentenanspruch als solcher natürlich nicht geklärt ist, kann die GKV nicht anders, als auf die Beitragzahlung zu bestehen ...die Erstattung erfolgt dann, sobald die DRV den Halbwaisenrentenbescheid erteilt hat. Bis dahin gilt es, im Kontakt mit der KK diese Situation/wir wollen KK-Beiträge haben, zu entschärfen.
Gruß
w.
Soweit das zu mir vorgedrungen ist, ist die Regelung die, dass die beitragsfreie Krankenvers. nur dann eintritt, wenn theoretische eine kostenfreie Familienversicherung bei einem Elternteil möglich wäre. Aber es handelt sich ja auch um die KVdRentenantragsteller, da ist so manches anders geregelt...
Und soweit es zu mir vorgedrungen ist, sind Waisen zwar "in der Regel" beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung, der Beitragsanteil des RV-Trägers wird aber trotzdem abgeführt...