Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Halbwaisenrente/ Krankenkasse

von Elke21.09.2017 | 10:57
641 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
ich habe Ende Juni einen Antrag auf Halbwaisenrente gestellt. Zu dem Zeitpunkt war ich Schülerin aber volljährig. Zum 1.9.2017 mache ich einen Bundesfreiwilligendienst. Nun ist das Problem das ich für die Zeit bis zum Beginn den BFD selber krankenversichern muss und jeden Monat 170 Euro Krankenversicherung zahlen muss, obwohl ich kein Einkommen habe. Das wäre eine Rentenantragstellemitgliedschaft. Einen Rentenbescheid habe ich noch nicht bekommen. Die Krankenkasse kann die Forderung nicht länger aussetzen und besteht auf Zahlung der 360 Euro bis zum Beginn des BFD obwohl ich eigendlich einen Anspruch auf eine Familienversicherung bei meiner Mutter habe. Muss ich das Geld bezahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mein Vorschlag wäre, dass Sie sich bei der Rentenversicherung erkundigen, wie der Bearbeitungsstand der Halbwaisenrente ist. Wenn diese bewilligt wird, wird in der Regel von der Halbwaisenrente der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abgeführt, und die Zahlung durch Sie selbst hätte sich erledigt.

Ansonsten werden Sie die Beiträge wohl erst einmal bezahlen müssen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KPJMKam 21.09.2017 | 15:32
Hallo. In dem Merkblatt zur KVdR steht unter 12.1 und 12.2 viel über Beitragszahlung als Rentenantragsteller. Unten steht auch sollst zum Sozialamt gehen. Vielleicht fallen ja wenn die Rente durch ist die Beitäge für die Rente weg wenn Du als Waise sonst kein Einkommen hast.
W*lfgangam 21.09.2017 | 21:47
hmm? ... sind Waisenrentenbezieher 'in der Regel' bis Alter 25 inzwischen nicht beitragsfrei in der KV/PV? https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html Solange der Rentenanspruch als solcher natürlich nicht geklärt ist, kann die GKV nicht anders, als auf die Beitragzahlung zu bestehen ...die Erstattung erfolgt dann, sobald die DRV den Halbwaisenrentenbescheid erteilt hat. Bis dahin gilt es, im Kontakt mit der KK diese Situation/wir wollen KK-Beiträge haben, zu entschärfen. Gruß w.
Marmeladeam 22.09.2017 | 07:42
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Halbwaisenrente (...). Wenn diese bewilligt wird, wird in der Regel von der Halbwaisenrente der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abgeführt
hmm? ... sind Waisenrentenbezieher 'in der Regel' bis Alter 25 inzwischen nicht beitragsfrei in der KV/PV? https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html Solange der Rentenanspruch als solcher natürlich nicht geklärt ist, kann die GKV nicht anders, als auf die Beitragzahlung zu bestehen ...die Erstattung erfolgt dann, sobald die DRV den Halbwaisenrentenbescheid erteilt hat. Bis dahin gilt es, im Kontakt mit der KK diese Situation/wir wollen KK-Beiträge haben, zu entschärfen. Gruß w.
Soweit das zu mir vorgedrungen ist, ist die Regelung die, dass die beitragsfreie Krankenvers. nur dann eintritt, wenn theoretische eine kostenfreie Familienversicherung bei einem Elternteil möglich wäre. Aber es handelt sich ja auch um die KVdRentenantragsteller, da ist so manches anders geregelt...
egal (der Erste)am 22.09.2017 | 12:02
Und soweit es zu mir vorgedrungen ist, sind Waisen zwar "in der Regel" beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung, der Beitragsanteil des RV-Trägers wird aber trotzdem abgeführt...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026