Halbwaisenrente: Krankenversicherung ab dem 01.01.2017

von
Anika

Hallo,

ich erhalte eine Halbwaisenrente, über die ich bisher auch versichert war (Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag wurden jeden Monat von meiner Rente einbehalten).

Nun habe ich heute von der Deutschen Rentenversicherung einen Brief erhalten, da es ab dem 01.01.2017 eine Gesetzesänderung gibt, laut der von meiner Rente ab 2017 keine Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge mehr einbehalten werden, da ich, laut der DRV, zum Personenkreis gehöre, der nur „wegen des Bezugs ihrer Waisenrente in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung versicherungspflichtig“ ist.

Da ich neben meinem Studium als studentische Aushilfe arbeite, kann ich mich nicht in der Familienversicherung versichern, da mein Verdienst dafür zu hoch ist. Von meiner Krankenkasse (TK) habe ich daher die Info erhalten, dass ich der DRV mitteilen soll, dass ich nicht zum Personenkreis derer gehöre, die nur aufgrund des Rentenbezugs versicherungspflichtig sind, und dass von meiner Rente weiterhin die Beiträge einbehalten werden sollen.

Reicht es aus wenn ich der DRV dies so in einem Brief mitteile? Bzw, ist es überhaupt möglich, auch ab 01.01.2017 über meine Rente versichert zu sein (trotz der Gesetzesänderung), da ich die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht erfülle? (aufgrund meines Verdienstes als studentische Aushilfe).

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antworten!

von
Galgenhumor

Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse diesbezüglich in Verbindung. Die Rentenversicherung ist von den Angaben der Krankenversicherung abhängig.

von
Anika

Zitiert von: Galgenhumor

Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse diesbezüglich in Verbindung. Die Rentenversicherung ist von den Angaben der Krankenversicherung abhängig.

Das habe ich ja bereits, habe eben mit der TK informiert. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich mich mit der DRV in Verbindung setzen soll.

von
egal (der Erste)

Hallo Anika,

dann hat man Ihnen bei der TK offenbar nur die "halbe Wahrheit" erzählt ;-)
Sie DRV setzt nämlich nur das um, was die Krankenkassen zuvor per Datensatz mitteilen. In Ihrem Fall hat offenbar die TK der DRV mitgeteilt, dass bei Ihnen lediglich aufgrund des Waisenrentenbezuges Versicherungspflicht vorliegt und dies wurde mit dem "Brief" von der DRV umgesetzt. Sollte dies nicht so sein, muss die Krankenkasse den entsprechenden Sachverhalt der Rentenversicherung mitteilen!

von
W*lfgang

Zitiert von: egal (der Erste)
(...)
geht doch dann wie ein Pingpong hin und her. Die DRV sagt dem Versicherten das, die KK sagt dem Versicherten dies, Ergebnis: nichts kommt bei raus.

Tipp: der DRV die Aussage der KK mitteilen (und dass nebenbei noch eine allgemein versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird) und darum bitten, sich direkt mit der KK in Verbindung zu setzen, da Sie/Anika keinen Einfluss auf die 'richtigen' KV-Meldungen der KK haben.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo Anika,

ich möchte mich dem Rat von W*lfgang anschließen, schildern Sie den kompletten Sachverhalt schriftlich Ihrem RV-Träger und von dort muss das dann direkt mit der KK geklärt werden. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn die Lösung etwas dauern sollte - derzeit gibt es zu dieser neuen Regelung in Einzelfällen noch einige Auslegungsprobleme.

von
lala

Hallo,

nur aufgrund des Schreibens der DRV müssen Sie ja nicht in die Familienversicherung. Sie bleiben weiterhin über den Bezug der Halbwaisenrente pflichtversichert, nur Sie zahlen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr. Der Rentenversicherungsträger zahlt weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung. Der einzige Fall bei dem weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung einbehalten werden müssten wäre, wenn Sie über Ihre Beschäftigung als studentische Hilfskraft ebenfalls pflichtversichert wären (vorrangige Versicherungspflicht). Das klang für mich jetzt aber nicht so.

von
Anika

Zitiert von: lala

Hallo,

nur aufgrund des Schreibens der DRV müssen Sie ja nicht in die Familienversicherung. Sie bleiben weiterhin über den Bezug der Halbwaisenrente pflichtversichert, nur Sie zahlen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr. Der Rentenversicherungsträger zahlt weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung. Der einzige Fall bei dem weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung einbehalten werden müssten wäre, wenn Sie über Ihre Beschäftigung als studentische Hilfskraft ebenfalls pflichtversichert wären (vorrangige Versicherungspflicht). Das klang für mich jetzt aber nicht so.

Vielen Dank erstmal für Ihre Antworten! Genau, als studentische Aushilfe bin ich nicht pflichtversichert in der Krankenversicherung, (Werkstudentenprivileg), sondern lediglich in der Rentenversicherung..

Ich werde mich dann mal bei der DRV melden und darum bitten, sich mit meiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen..

von
lala

Dann hat doch alles seine Richtigkeit. Sie bleiben, wie jetzt auch, pflichtversichert in der Krankenversicherung. Sie zahlen nur keine (eigenen) Beiträge mehr. Diese ganze Regelung soll Bezieher einer Halbwaisenrente entlasten, es sei denn sie haben eine Pflichtversicherung die vorrangig gegenüber der KVdR ist (z.B. eine in der Krankenversicherung pflichtige Beschäftigung). Da Sie diese nicht haben zieht bei Ihnen die neue Regelung. An Ihrem Krankenversicherungsverhältnis ändert sich nichts, Sie sind jetzt nur beitragsfrei. Passt also alles. (S. auch im Bescheid der Deutschen Rentenversicherung auf Seite 04 unter "weitere Hinweise")

von
Gregor

Hallo allerseits,
habe nun auch ein ähnliches Problem und bräuchte Hilfe.
Ich bin 26 Jahre alt und bekomme Halbwaisenrente. Diese übernahm für mich auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung. Nun erhielt ich ein Schreiben von der Krankenkasse, dass ich mich ab 1.1.2017 selber studentisch krankenversichern muss zu einem Beitrag von 90 Euro. Ich bin zur Zeit noch Student und habe keinen weiteren Job und keine weiteren Einnahmen außer der Halbwaisenrente. Stimmt das was die Krankenkasse da vorhat?

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