Hallo,
ich erhalte eine Halbwaisenrente, über die ich bisher auch versichert war (Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag wurden jeden Monat von meiner Rente einbehalten).
Nun habe ich heute von der Deutschen Rentenversicherung einen Brief erhalten, da es ab dem 01.01.2017 eine Gesetzesänderung gibt, laut der von meiner Rente ab 2017 keine Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge mehr einbehalten werden, da ich, laut der DRV, zum Personenkreis gehöre, der nur „wegen des Bezugs ihrer Waisenrente in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung versicherungspflichtig“ ist.
Da ich neben meinem Studium als studentische Aushilfe arbeite, kann ich mich nicht in der Familienversicherung versichern, da mein Verdienst dafür zu hoch ist. Von meiner Krankenkasse (TK) habe ich daher die Info erhalten, dass ich der DRV mitteilen soll, dass ich nicht zum Personenkreis derer gehöre, die nur aufgrund des Rentenbezugs versicherungspflichtig sind, und dass von meiner Rente weiterhin die Beiträge einbehalten werden sollen.
Reicht es aus wenn ich der DRV dies so in einem Brief mitteile? Bzw, ist es überhaupt möglich, auch ab 01.01.2017 über meine Rente versichert zu sein (trotz der Gesetzesänderung), da ich die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht erfülle? (aufgrund meines Verdienstes als studentische Aushilfe).
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antworten!