Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Halbwaisenrente: Krankenversicherung ab dem 01.01.2017

von Anika23.11.2016 | 15:23
7551 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich erhalte eine Halbwaisenrente, über die ich bisher auch versichert war (Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag wurden jeden Monat von meiner Rente einbehalten). Nun habe ich heute von der Deutschen Rentenversicherung einen Brief erhalten, da es ab dem 01.01.2017 eine Gesetzesänderung gibt, laut der von meiner Rente ab 2017 keine Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge mehr einbehalten werden, da ich, laut der DRV, zum Personenkreis gehöre, der nur „wegen des Bezugs ihrer Waisenrente in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung versicherungspflichtig“ ist. Da ich neben meinem Studium als studentische Aushilfe arbeite, kann ich mich nicht in der Familienversicherung versichern, da mein Verdienst dafür zu hoch ist. Von meiner Krankenkasse (TK) habe ich daher die Info erhalten, dass ich der DRV mitteilen soll, dass ich nicht zum Personenkreis derer gehöre, die nur aufgrund des Rentenbezugs versicherungspflichtig sind, und dass von meiner Rente weiterhin die Beiträge einbehalten werden sollen. Reicht es aus wenn ich der DRV dies so in einem Brief mitteile? Bzw, ist es überhaupt möglich, auch ab 01.01.2017 über meine Rente versichert zu sein (trotz der Gesetzesänderung), da ich die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht erfülle? (aufgrund meines Verdienstes als studentische Aushilfe). Im Voraus vielen Dank für Ihre Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anika,

ich möchte mich dem Rat von W*lfgang anschließen, schildern Sie den kompletten Sachverhalt schriftlich Ihrem RV-Träger und von dort muss das dann direkt mit der KK geklärt werden. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn die Lösung etwas dauern sollte - derzeit gibt es zu dieser neuen Regelung in Einzelfällen noch einige Auslegungsprobleme.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

8 Antworten

Galgenhumoram 23.11.2016 | 15:59
Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse diesbezüglich in Verbindung. Die Rentenversicherung ist von den Angaben der Krankenversicherung abhängig.
Anikaam 23.11.2016 | 16:01
Das habe ich ja bereits, habe eben mit der TK informiert. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich mich mit der DRV in Verbindung setzen soll.
egal (der Erste)am 23.11.2016 | 16:12
Hallo Anika, dann hat man Ihnen bei der TK offenbar nur die "halbe Wahrheit" erzählt ;-) Sie DRV setzt nämlich nur das um, was die Krankenkassen zuvor per Datensatz mitteilen. In Ihrem Fall hat offenbar die TK der DRV mitgeteilt, dass bei Ihnen lediglich aufgrund des Waisenrentenbezuges Versicherungspflicht vorliegt und dies wurde mit dem "Brief" von der DRV umgesetzt. Sollte dies nicht so sein, muss die Krankenkasse den entsprechenden Sachverhalt der Rentenversicherung mitteilen!
W*lfgangam 23.11.2016 | 20:44
Zitat von egal (der Erste) anzeigen
Das geht doch dann wie ein Pingpong hin und her. Die DRV sagt dem Versicherten das, die KK sagt dem Versicherten dies, Ergebnis: nichts kommt bei raus. Tipp: der DRV die Aussage der KK mitteilen (und dass nebenbei noch eine allgemein versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird) und darum bitten, sich direkt mit der KK in Verbindung zu setzen, da Sie/Anika keinen Einfluss auf die 'richtigen' KV-Meldungen der KK haben. Gruß w.
lalaam 24.11.2016 | 11:24
Hallo, nur aufgrund des Schreibens der DRV müssen Sie ja nicht in die Familienversicherung. Sie bleiben weiterhin über den Bezug der Halbwaisenrente pflichtversichert, nur Sie zahlen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr. Der Rentenversicherungsträger zahlt weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung. Der einzige Fall bei dem weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung einbehalten werden müssten wäre, wenn Sie über Ihre Beschäftigung als studentische Hilfskraft ebenfalls pflichtversichert wären (vorrangige Versicherungspflicht). Das klang für mich jetzt aber nicht so.
lalaam 24.11.2016 | 11:48
Dann hat doch alles seine Richtigkeit. Sie bleiben, wie jetzt auch, pflichtversichert in der Krankenversicherung. Sie zahlen nur keine (eigenen) Beiträge mehr. Diese ganze Regelung soll Bezieher einer Halbwaisenrente entlasten, es sei denn sie haben eine Pflichtversicherung die vorrangig gegenüber der KVdR ist (z.B. eine in der Krankenversicherung pflichtige Beschäftigung). Da Sie diese nicht haben zieht bei Ihnen die neue Regelung. An Ihrem Krankenversicherungsverhältnis ändert sich nichts, Sie sind jetzt nur beitragsfrei. Passt also alles. (S. auch im Bescheid der Deutschen Rentenversicherung auf Seite 04 unter "weitere Hinweise")
Gregoram 08.12.2016 | 14:26
Hallo allerseits, habe nun auch ein ähnliches Problem und bräuchte Hilfe. Ich bin 26 Jahre alt und bekomme Halbwaisenrente. Diese übernahm für mich auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung. Nun erhielt ich ein Schreiben von der Krankenkasse, dass ich mich ab 1.1.2017 selber studentisch krankenversichern muss zu einem Beitrag von 90 Euro. Ich bin zur Zeit noch Student und habe keinen weiteren Job und keine weiteren Einnahmen außer der Halbwaisenrente. Stimmt das was die Krankenkasse da vorhat?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026