Hallo Anika,
ich möchte mich dem Rat von W*lfgang anschließen, schildern Sie den kompletten Sachverhalt schriftlich Ihrem RV-Träger und von dort muss das dann direkt mit der KK geklärt werden. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn die Lösung etwas dauern sollte - derzeit gibt es zu dieser neuen Regelung in Einzelfällen noch einige Auslegungsprobleme.