ich habe eine Frage bezüglich meiner HR. Ich bn zurzeit in einer Ausbildung und habe derzeit ein mtl. brutto einkommen von 716,63 Euro. Ab August bekomme ich zu der "normalen" Lohnerhöhung da ich im 2. Lehrjahr bin, noch mal 65 Euro dazu. Das bedeutet ab August habe ich ein mtl. einkommen von 856 Euro. Zur zeit erhalte ich 151,45 Euro Halbwaisenrente. Die seit 1.7.2012 neu berechnet wurde. Wird die Halbwaisenrente ab August neu berechnet? Und wenn ja was erhalte ich ab August?
Vielen dank im Voraus für jede hilfende Antwort.
02.05.2013, 15:14
von
Dittert
[quote=185687] Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich meiner HR. Ich bn zurzeit in einer Ausbildung und habe derzeit ein mtl. brutto einkommen von 716,63 Euro. Ab August bekomme ich zu der "normalen" Lohnerhöhung da ich im 2. Lehrjahr bin, noch mal 65 Euro dazu. Das bedeutet ab August habe ich ein mtl. einkommen von 856 Euro. Zur zeit erhalte ich 151,45 Euro Halbwaisenrente. Die seit 1.7.2012 neu berechnet wurde. Wird die Halbwaisenrente ab August neu berechnet? Und wenn ja was erhalte ich ab August? Ich wohne im alten Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW)
Vielen dank im Voraus für jede hilfende Antwort.
02.05.2013, 15:21
von
Heinerich
Eine Lohnerhöhung wirkt sich frühestens ab dem nächsten 01.07. bei einer Rente wegen Todes aus.
MfG
02.05.2013, 15:29
von
Dittert
Zitiert von: Heinerich
Eine Lohnerhöhung wirkt sich frühestens ab dem nächsten 01.07. bei einer Rente wegen Todes aus.
MfG
Also heißt das die Halbwaisenrente theoretisch er ab den 1.7.2014 neu berechnen lassen wird... ? Da ich ja erst ab 1.8.2013 die Lohnerhöhung erhalte :D
02.05.2013, 16:22
von
senf-dazu
Schau mal bei http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232624/publicationFile/52053/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf rein.
Bei steigendem aktuellen Rentenwert steigt auch der Freibetrag. Vermutlich wird derzeit die Waisenrente nicht gekürzt, im nächsten Jahr wohl um etwa 18 Euro. Könnte mir aber vorstellen, dass eine Anrechnung direkt bei geändertem Einkommen erfolgt ...
02.05.2013, 16:29
Experten-Antwort
Ändert sich die Höhe Ihres Einkommens, wird es grundsätzlich erst vom 1. Juli eines Jahres an berücksichtigt.