Hallo Markus,
für die Weiterzahlung einer Waisenrente über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus bis maximal zur Vollendung des 27. Lebensjahres ist für die gesetzliche Rentenversicherung lediglich die Absolvierung einer schulischen oder beruflichen Ausbildung maßgeblich.
Ob besondere Formen von schulischer Ausbildung die Voraussetzungen für den Bezug einer Waisenrente erfüllen ist im Einzelfall zu prüfen. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.