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Halbwaisenrente nach Auslandsjahr?

von Lukas28.02.2009 | 12:44
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3 Antworten

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Hallo, derweil leiste ich meinen Zivildienst ab. deswegen ist die zahlung meiner hakbwaisenrente unterbrochen. ich habe gelesen, dass danach die rente wieder gezahlt wird, sofern ich mich in einer ausbildung befinde. wie verhaelt es sich jedoch, wenn ich nun nach den 9monaten zivildienst ein jahr durch die welt reisen moechte? sicherlich habe ich waehrend der reise keinen anspruch auf die rente. kann ich sie aber danach wieder beantragen? vielen dank fuer die hilfe! liebe gruesse, lukas

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anspruch auf Waisenrente besteht dann, wenn Sie wieder in Schul-oder Berufsausbildung sind. Die Anspruchsdauer ist grundsätzlich auf die Vollendung des 27. Lebensjahres begrenzt. Über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus besteht der Anspruch nur dann, wenn Ausbildung vorliegt und diese durch den Zivildienst unterbrochen oder verzögert wurde. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Zivildienst die Ausbildung unterbrochen oder verzögert hat. Es wird nicht geprüft, inwieweit der Zivildienst oder das Bummeljahr Ursache für die Verzögerung war.

2 Antworten

Chrisam 28.02.2009 | 15:03
Wenn Sie sich danach wieder in einer Schulausbildung oder Berufsausbildung befinden und das 27. LJ. (+7 Mon. ZD) noch nicht vollendet haben: Ja
-_-am 01.03.2009 | 15:20
Die Verlängerung wegen des Wehr- oder Zivildienstes über das 27. Lebensjahr hinaus bei Schul- oder Berufsausbildung gibt es nur, wenn Wehr- oder Zivildienst ursächlich für die Verzögerung oder Unterbrechung der Ausbildung waren. Wer nach dem Wehr- oder Zivildienst ein "Bummeljahr" einlegt, kann eine Verlängerung über das 27. Lebensjahr hinaus nur um die Zeit bekommen, die ohne das "Bummeljahr" auch eingetreten wäre.
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