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Experten-Antwort

Halbwaisenrente nach Exmatrikulation

von Denise17.03.2016 | 11:03
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3 Antworten

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Hallo! Ich habe folgendes Problem und zwar habe ich mich letzte Woche exmatrikulieren lassen, da ich im August eine Ausbildung beginne. Nun wurde der Tag der Exmatrikulation zum 09.01 ( Tag der letzten Prüfung ) eingetragen, obwohl ich mich da noch gar nicht entschieden hatte und ich definitiv bis zum 28.02 eingeschrieben war und mich auch für das neue Semester zurückgemeldet hatte. Das Ausstellungsdatum der Exmatrikulation ist der 10.03. Jetzt habe ich die Befürchtung, dass ich die Halbwaisenrente die ich für Januar und Februar bekommen habe zurückzahlen muss. Kann mir jemand weiterhelfen? vielen Dank schon mal!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Denise,

die anspruchsbegründende Hochschulausbildung endet dann mit dem Tag der letzten Prüfung, wenn dabei das Prüfungsergebnis bekannt gegeben wird. Andernfalls ist der Endzeitpunkt die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Wird die Ausbildung abgebrochen (Exmatrikulation), müssten Sie nachweisen, bis zu welchem Zeitpunkt Zeit und Arbeitskraft durch das Studium in Anspruch genommen wurden.

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2 Antworten

hinten wie von vorneam 17.03.2016 | 12:04
Das Studium endet aus "halbwaisenrentenberechtigender" Sicht grundsätzlich mit dem Datum der letzten Prüfung, unabhängig davon, wie lange danach noch eine Immatrikulation vorliegt. Die nachfolgende Ausbildung im August beginnt zu spät, als dass für den Zwischenzeitraum eine rentenberechtigende Übergangszeit vorliegen könnte. Das Datum der Prüfung hätten Sie dem Rentenversicherungsträger unverzüglich nach Bekanntwerden mitteilen müssen. Sie müssen damit rechnen, die Rente für den Monat Februar zurückzahlen zu müssen, der Anspruch bestand bis zum 31.01.2016 (für den Januar also durchgehend). Wenn Sie noch keine 27 sind, besteht der Rentenanspruch erneut ab August.
Upsalaam 17.03.2016 | 11:59
Hallo, klären Sie das am besten erstmal mit Ihrer Uni / Hochschule. Wenn die sich nicht dazu bereit erklären ein späteres Datum für die Exmatrikulation anzusetzen sieht es düster aus. Dann müssten Sie nämlich in der Tat die Halbwaisenrente ab dem Monat Februar 2016 zurückerstatten. Bitte dem Rentenversicherungsträger der die Halbwaisenrente zahlt unbedingt über die Exmatrikulation unterrichten und den Sachverhalt schildern. Dann abwarten was passiert. Wenn Sie etwas zurückerstatten müssen wird sich die Rentenversicherung schriftlich bei Ihnen melden. Vorab aber wie gesagt schnellstmöglich mit der Uni das Datum der Exmatrikulation abklären. Viel Erfolg! MfG Upsala
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