Hallo Denise,
die anspruchsbegründende Hochschulausbildung endet dann mit dem Tag der letzten Prüfung, wenn dabei das Prüfungsergebnis bekannt gegeben wird. Andernfalls ist der Endzeitpunkt die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Wird die Ausbildung abgebrochen (Exmatrikulation), müssten Sie nachweisen, bis zu welchem Zeitpunkt Zeit und Arbeitskraft durch das Studium in Anspruch genommen wurden.