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Experten-Antwort

Halbwaisenrente nach Studienabbruch und neuem Studium

von Lili8704.12.2011 | 13:02
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4 Antworten

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Hallo, ich habe im Juli 2011 meinen Bachelorarbschluss gemacht und studieren nun seit September 2011 in einem Masterstudiengang. Ich möchte gerne dieses Master-Studium am Ende des Semesters abbrechen (Februar 2012), da es mir nicht gefällt und mich für März für ein anderes Studienfach an einer anderen Uni bewerben. Dadurch hätte ich nur ein Semester "verloren" und zum Glück schnell gemerkt, dass mir der Studiengang nicht gefällt. Das neue Studienfach würde ich gerne in Großbritannien belegen, da es für mich wichtig ist, mich international auszurichten. Ich würde als den 1-jährigen Master komplett in Großbritannien durchführen und dort somit auch mein Master-Zeugnis erhalten. Ich bekomme seit 1996 Halbwaisenrente und hätte bis zum Masterabschluss in Großbritannien das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet. Nun zwei Fragen: 1) Kann ich nach meinen Bachelorstudium und dem abgebrochenen Masterstudium für ein neues Masterstudium weiterhin Halbwaisenrente erhalten? 2) Kann ich überhaupt Halbwaisenrente bekommen, wenn ich das 1-jährige Masterstudium komplett im Ausland absolviere oder bekommt man nur für inländische Studienabschlüsse Halbwaisenrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Anspruch auf Waisenrente besteht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn Schulausbildung vorliegt. Schulausbildung kann auch eine im Ausland zurückgelegte Ausbildung sein.

Zeiten der Hochschulausbildung sind grundsätzlich die Zeiten, in denen ein immatrikulierter Student an einer Hochschule einen geregelten Ausbildungsgang durchläuft. Auch eine weitere Ausbildung in einer anderen Fachrichtung kann anspruchsbegründend sein.

Da Sie bereits eine Halbwaisenrente beziehen, empfehlen wir Ihnen sich umgehend mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und die entsprechenden Unterlagen dort vorzulegen.

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3 Antworten

NBGFUNam 05.12.2011 | 09:15
Hallo, eine (Halb-)Waisenrente kann über das 18. Lbj. hinaus bis zum 27. Lbj gezahlt werden, wenn die Waise sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Dies trifft auch in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten zwischen 2 Ausbildungsabschnitten zu. Diesbezüglich sollten Sie rechtzeitig die DRV informieren und geeignete Nachweise bringen. (§48 Abs.4 SGB VI) Auch bei einer Ausbildung im Ausland kann die Waisenrente weitergezahlt werden.
Lili87am 05.12.2011 | 16:12
Schon einmal vielen Dank für die Antworten. @ NBGFUN: Es ging mir nicht um Übergangszeiten, da der Studienabbruch direkt an das neue Studium in Großbritannien anschließen würde. Habe ich weiterhin den vollen Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn ich nach einem abgebrochenen Studium (nur ein Semester studiert) ein Neues beginne? Bei Bafög-Empfängern bspw. mindert sich der Betrag bei Aufnahme eines neuen Studiengang nach Abbruch eines vorangegangen Studiums. Und muss ich die Waisenrente für das abgebrochene Studium (welches ich nur ein Semester studiert habe) zurückzahlen, weil ich es nicht fertigstudiert habe?
NBGFUNam 06.12.2011 | 19:16
Hallo nochmals, eine Halbwaisenrente, die währende des Studiums bezogene Halbwaisenrente wurde zurecht bezogen und gezahlt ( auch wenn das Studium abgebrochen oder unterbrochen wird/wurde).
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