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Experten-Antwort

Halbwaisenrente Praktikum

von Cosim02.07.2012 | 09:57
2987 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin 25 und beziehe Halbwaisenrente aufgrund meines Studiums. Nun möchte ich mich im nächsten Semester beurlauben lassen (Immatrikulation bleibt bestehen) und ein freiwilliges Praktikum in meiner Fachrichtung absolvieren. Bleibt der Anspruch auf Halbwaisenrente während dieses Semesters bestehen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Anspruch auf Waisenrente kann auch während eines Urlaubssemester weiter bestehen. Allerdings muss während der Beurlaubung eine irgendwie geartete „Schul- oder Berufsausbildung“ i. S. d. § 48 Abs. 4 SGB 6 vorliegen. Auch ein Praktikum kann eine eine solche Schul- oder Berufsausbildung sein, wenn es entweder zwingend vorgeschrieben ist (z.B. in der Studienordnung) oder gewünscht oder empfohlen wird. Das Praktikum darf nicht nur dazu dienen, einen späteren Beruf "auszuprobieren".

Für den Zeitraum, in dem Sie ein Praktikum freiwillig absolvieren, besteht nach diesen Kriterien kein Anspruch auf Waisenrente.

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1 Antworten

Jockelam 02.07.2012 | 10:59
Diese Frage lässt sich hier im Forum nur schwer beantworten. Für die Gewährung von Halbwaisenrenten während eines Praktikums gibt es sehr "strenge" Regeln. Ein Praktikum begründet nur dann einen Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn das Praktikum tatsächlich zwingend vorgeschrieben ist bzw. verlangt, gewünscht oder empfohlen wird. Das kann aber nur bei Kenntnis des Studiengangs/angestrebten Berufs/der Praktikumsbescheinigung geprüft werden.
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