Guten Morgen Dietrich,
wie W*lfgang schon richtig geschrieben hat, können auch Stiefkinder eine Waisenrente erhalten. Voraussetzung ist der gemeinsame Haushalt mit dem Stiefvater (Nachweis durch Meldebescheinigung), wobei dieser auch weiter besteht, wenn eventuell ein längerer Krankenhausaufenthalt nötig sein sollte. Die übrigen Voraussetzungen sind genauso, wie bei "leiblichen" Kindern, also nach dem 18. Lebensjahr irgendeine Art von Ausbildung oder auch ein Freiwilligendienst (sofern dieser die Voraussetzungen für Kindergeld erfüllt).