Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten. Ich habe meine Ausbildung zur PTA abgebrochen (Ende Dezember 2017) jedoch habe ich eine neue Ausbildung, die am 1. April anfangen wird. Ich habe der Rentenversicherung die Bestätigung des Ausbildungsbetriebs, dass ich angenommen wurde und mir der Vertrag zugeschickt wird. Von der Rentenversicherung bekam ich ein Schreiben, indem stand, dass ich keinen Anspruch mehr auf Halbwaisenrente habe. Die Übergangszeit von 4 Monaten würde ich nicht überschreiten. Oder habe ich keinen Anspruch, da ich die Ausbildung abgebrochen habe?
22.01.2018, 10:21
Experten-Antwort
Hallo Lara, für die Prüfung der Übergangszeit spielt der Grund für das Ende einer Berufsausbildung keine Rolle. Wichtig ist nur, dass ein ernsthafter Wille besteht eine Ausbildung wieder aufzunehmen. In Ihrem geschilderten Fall, sind die Voraussetzungen eigentlich erfüllt und die Waisenrente könnte ab Januar weitergeleistet werden. Ich könnte mir vorstellen, dass sich Ihr Schreiben und die Wegfallmitteilung des Rentenversicherungsträgers überschnitten haben. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach und lassen Sie sich den Sachverhalt erläutern.