Hallo Lara,
für die Prüfung der Übergangszeit spielt der Grund für das Ende einer Berufsausbildung keine Rolle. Wichtig ist nur, dass ein ernsthafter Wille besteht eine Ausbildung wieder aufzunehmen. In Ihrem geschilderten Fall, sind die Voraussetzungen eigentlich erfüllt und die Waisenrente könnte ab Januar weitergeleistet werden. Ich könnte mir vorstellen, dass sich Ihr Schreiben und die Wegfallmitteilung des Rentenversicherungsträgers überschnitten haben. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach und lassen Sie sich den Sachverhalt erläutern.