Hallo Andrea S.,
eine Waisenrente an volljährige Waisen wird nur dann gezahlt, wenn sich die Waise in Schul- , Berufs- bzw. Hochschulausbildung befindet. Im Rahmen eines Au-Pair Aufenthaltes sollte explizit nachgewiesen werden, dass der Aufenthalt dazu dient, Sprachkenntnisse zu verbessern und intensivieren.
Hierzu ist allerdings die Voraussetzung, dass ein Beruf angestrebt wird, der intensive Sprachkenntnisse auch im Umgangssprachengebrauch erfordert. Hierzu sollte auch nachgewiesen werden, dass ein Berufswunsch z.B. zum Dolmetscher(in) besteht.