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Experten-Antwort

Halbwaisenrente und Auslandspraktikum

von ROMA16.01.2013 | 11:21
1608 Ansichten
2 Antworten

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Hallo! Von August bis September 2012 habe ich ein Auslandspraktikum in England durchgeführt, welches auch im Rahmen meines Studiums erwünscht ist. Nun meine Frage: Ich wurde (großzügig) vergütet, und mir ist nicht klar wie sich das nun auf meine Halbwaisenrente für diese 2 Monate auswirkt. Gibt es eine Einkommensgrenze? Spielt es eine Rolle, dass mein Praktikum im Ausland absolviert wurde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ROMA,

die Praktikumsvergütung ist unter bestimmten Umständen auf Ihre Waisenrente anzurechnen - Sie müssen dieses Entgelt also auf jeden Fall des RV-Träger melden. Das gilt auch bei Vergütungen im Ausland.

Der Freibetrag für eine Waisenrente liegt derzeit bei 494,03 Euro (bzw. 438,59 Euro in den neuen Bundesländern). Von Ihrem Bruttoentgelt werden erst 40% abgezogen und dieser pauschale Nettobetrag mit dem Freibetrag verglichen. Der Betrag oberhalb des Freibetrages wird zu 40% von der Waisenrente abgezogen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

ORam 16.01.2013 | 12:09
In Ihrem Bescheid über die Bewilligung der Halbwaisenrente wurden Sie auf Ihre Mitwirkungspflichten hingewiesen. Sie sind also verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung die Aufnahme einer Beschäftigung mitzuteilen. Somit sollten Sie die Frage nicht in diesem Forum stellen, sondern die DRV umgehend informieren, damit die Einkommensanrechnung geprüft wird!
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