Halbwaisenrente und der 25. Geburtstag

von
ChristianB

Guten Tag,

ich habe folgende Ausgangssituation:

- bin Student, noch 24, bekomme eine Halbwaisenrente, arbeite auf 450€-Basis und bin bei meinem Vater in der Familienversicherung.

Nun folgendes Problem: da ich Ende März 25 werde, kann ich soweit ich weiß nicht mehr bei meinem Vater mitversichert sein. Als Student könnte ich demnach in eine Krankenversicherung, welche einen Studententarif o.ä. anbietet. So, aber ich dachte immer, dass ich als "Halbwaisenrenter" so lange keine Krankenversicherung bezahlen muss, wie ich diese Rente beziehe. Stimmt das? So wäre ich ja dann nicht mehr über die Familienversicherung mitversichert, sondern über die Rentenversicherung? Gibt es dann quasi eine Krankenkassenkarte, mit dem Symbol der deutschen Rentenversicherung?

Anmerkung: auf meiner jetzigen Krankenversichertenkarte steht auch "Status 5" (= Renter)

Vielen Dank!

Experten-Antwort

Über Ihr Krankenversicherungsverhältnis entscheidet immer Ihre Krankenkasse,
d.h. diese entscheidet auch, ob Sie weiterhin familienversichert sein können oder
ob die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen. Über die Rentenversicherung selbst
können Sie nicht krankenversichert werden, d.h. Sie behalten die Krankenkassenkarte der
Krankenkasse, bei der Sie auch versichert sind.

von
dochder

Wie die Chipkarte zeigt ist Christian bereits jetzt nicht familienversichert sondern als Renter selbst krankenversichert. Daran ändert sich auch nichts wenn er 25 wird, solange er die Waisenrente bezieht (i.d.R. bis 27)

von
ChristianB

Vielen Dank für die Informationen! Genau, zur Zeit habe ich auch schon den schmeichelhaften Status des Renters. Denke oder hoffe, dass es der Krankenkasse dann auch egal sein dürfte, ob ich 25 werde oder nicht.

Grüße

von
Mitleser

Zitiert von: Techniker

Über Ihr Krankenversicherungsverhältnis entscheidet immer Ihre Krankenkasse,
d.h. diese entscheidet auch, ob Sie weiterhin familienversichert sein können oder
ob die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen. Über die Rentenversicherung selbst
können Sie nicht krankenversichert werden, d.h. Sie behalten die Krankenkassenkarte der
Krankenkasse, bei der Sie auch versichert sind.

Maßgebend ist m. E., ob der Fragesteller bereits aufgrund des Waisenrentenbezugs in der Krankenversicherung der Rentner versicherungspflichtig war (hierfür würde der Vermerk 5 = Rentner auf der Krankenkasse sprechen). Im Zweifel einfach die letzte Rentenanpassungsmitteilung anschauen: Wurden Beiträge zur Krankenkasse abgezogen? Trifft dies zu, dann besteht ein Krankenversicherungsschutz auch weiterhin, solange der Rentenbezug vorliegt, längstens jedoch bis zum Monat der Vollendung des 27. Lebensjahres, ggf. bei Unterbrechung durch Wehr- oder Zivildienst noch länger.

Wurden bislang jedoch keine Krankenkassenbeiträge von der Waisenrente abgezogen, dann hat die Familienversicherung bislang auch zu Recht beitragsfrei bestanden.

Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel direkt bei ihrer Krankenkasse.

Experten-Antwort

Dem Beitrag von Mitleser wird zugestimmt. Es wird aber noch einmal gebeten, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

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