Über Ihr Krankenversicherungsverhältnis entscheidet immer Ihre Krankenkasse,
d.h. diese entscheidet auch, ob Sie weiterhin familienversichert sein können oder
ob die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen. Über die Rentenversicherung selbst
können Sie nicht krankenversichert werden, d.h. Sie behalten die Krankenkassenkarte der
Krankenkasse, bei der Sie auch versichert sind.