Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Halbwaisenrente und Exmatrikulation

von Entdoroid16.04.2013 | 02:59
1547 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe eine etwas komplexere Frage: Im Februar habe ich eine Prüfung endgültig nicht bestanden, und wurde folglich Exmatrikuliert. Aufgrund eines Fehlers seitens der Uni wurde mir die Exmatrikulation jedoch erst im März mitgeteilt, Semesterende war jedoch im Februar. Zudem sagte man mir, dass ich aufgrund dieses Umstandes weiterhin als immatrikuliert gelte, da ich nicht nachträglich für Semester, für die ich bereits zugelassen wurde exmatrikuliert werden kann. Ich sei also bis ende September noch ordentlicher Student. Der Rentenkasse habe ich entsprechend meine Immatrikulationsbescheinigung zugesandt. Inzwischen erreichten mich meine Exmatrikulationsunterlagen, auf denen als Tag der Exmatrikulation jedoch der letzte Tag des Wintersemesters vermerkt ist, also der 28. Februar. Nun frage ich mich, ob mir die Halbwaisenrente überhaupt noch zusteht?

1 Antworten

-am 16.04.2013 | 07:19
Bei Ablegung einer Abschlussprüfung (z.B.: Diplom- oder Bachelorprüfung) endet das Studium mit dem Tag der letzten Prüfung, wenn dabei das Prüfungsergebnis bekannt gegeben wird. Wird das Prüfungsergebnis erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben, so ist der Endzeitpunkt der Tag der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses: "Bestanden" oder "Nicht bestanden". Die Aushändigung des vollständigen Prüfungszeugnisses kann ggf. auch erst später erfolgen. Soweit bei Ihrem Studium die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit den letzten Teil der Prüfung darstellt, gilt die Zeit bis zur Abgabe bzw. Verteidigung der Arbeit als Ausbildung, wenn diese im Rahmen der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und dadurch Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch genommen werden. Dies kann grundsätzlich unterstellt werden, wenn in dieser Zeit keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Erfolgt die Prüfung oder Anfertigung der schriftlichen Arbeit erst geraume Zeit nach dem letzten Unterrichtstag, ist im Einzelfall festzustellen, ob in der Zwischenzeit tatsächlich noch von Ausbildung auszugehen ist. Hier ist insbesondere die zeitliche Inanspruchnahme durch die Ausbildung von Bedeutung. Wenn das Studium vorzeitig abgebrochen wurde, ist der Endzeitpunkt der Tag des Abbruchs. Bitte senden Sie Ihre Exmatrikulationsunterlagen dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026