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Halbwaisenrente und Ferienjob

von Lisa31.07.2013 | 08:14
1571 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Experten Ich hätte eine Frage bzgl. der Halbwaisenrente. Ich erhalte monatlich ca. 210 EUR Halbwaisenrente und wollte nun einen 6-wöchigen Ferienjob (September bis Mitte Oktober) in einem Industrieunternehmen absolvieren. Verdienst monatlich dort ca. 2500 EUR. Welche Auswirkungen hätte dies auf meine Halbwaisenrente in den beiden betroffenen Monaten und darüber hinaus? Muss ich nach Beendigung meines Ferienjobs einen neuen Antrag auf Halbwaisenrente stellen? Ist der Ferienjob der Rentenversicherung zu melden? Mit freundlichen Grüßen Lisa

3 Antworten

-am 31.07.2013 | 08:41
Hallo Lisa, wegen Ihrer Halbwaisenrente sollten Sie eine Beschäftigungsaufnahme immer der Rentenversicherung melden. Dies gilt auch bei einem Ferienjob. Falls Sie noch minderjährig sind, wird Ihr Arbeitsentgelt nicht auf Ihre Halbwaisenrente angerechnet. Bei volljährigen Waisen kann z.B. während einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. während einer Übergangszeit von höchstens 4 Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ebenfalls ein Anspruch auf Halbwaisenrente bestehen. Überschreitet Ihr Einkommen allerdings den Freibetrag von derzeit 495,26 Euro erfolgt nur eine teilweise oder gänzliche Nichtzahlung der Rente.
Mitleseram 31.07.2013 | 08:51
In dem von Lisa geschilderten Fall übersteigt das Einkommen den Freibetrag deutlich, was möglicherweise zum völligen "Ruhen" der Rente in den Ferienmonaten führen kann. Aber ist das wirklich immer so? Wie wäre es, wenn Lisa bereits vorher ein geringfügiges Einkommen unterhalb des Freibetrags erzielt hätte? Würde dann der Schutzmechanismus greifen, wonach die Auswirkungen frühestens zum 01.07. des Folgejahres spürbar sind?
Feliam 31.07.2013 | 09:39
Ja, denn eine sofortige Anrechnung passiert nur bei einem "erstmaligen" Zusammentreffen von Rente und Arbeitsentgelt. Wäre vorher schon bei dem selben AG gearbeitet worden, läge kein erstmaliges Zusammentreffen vor und die Prüfung des Einkommens würde erst im Juli des Folgejahres erfolgen.
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