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Experten-Antwort

Halbwaisenrente und Minijob, Steuer?

von LauraSp06.10.2014 | 11:03
1920 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhalte bereits seit 4 Jahren Halbwaisenrente und gehe auch seit 1 Jahr in einem Minijob arbeiten. Nun musste ich auf einer Halbwaisenrentenabrechnung feststellen, dass ich in Stk. 6 eingeordnet werde. Nun frage ich mich, da ich 3 Renten erhalte aber bis jetzt nur eine direkt versteuert wird, ob ich die anderen am Ende des Jahres auch versteuern muss? also muss ich eine Steuererklärung machen? Und lohnt sich dann der Minijob überhaupt? weil durch den habe ich ja auf die renten keine Stk. 1 mehr. Liebe Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.10.2014 | 14:22

Hallo LauraSP,

bitte klären Sie Fragen zum Steuerrecht direkt mit Ihrem örtlichen Finanzamt. Dieses wird auch die Zuordnung Ihrer Steuerklasse erläutern können.

5 Antworten

Frankiam 06.10.2014 | 14:18
Falsches Forum. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 06.10.2014 | 19:54
Lassen Sie sich kein X für ein A vormachen, der Finanzbeamte wird sagen, geben Sie eine Steuererklärung ab, dann sehen Sie was rauskommt. Mir war bisher unbekannt, das für die Halbwaisenrente eine Steuerklasse vergeben wird. Ist dem aber so, und diese Rentenart wird schon während des Jahres ver- steuert, ist dies nicht tragisch, Sie werden bei der Einkommensteuer nach der Grundtabelle veranlagt, dadurch wird praktisch auch nach Klasse I veranlagt. als Freibetrag gelten( Existenzminimum) ab 2015 8354 , der Betrag erhöht sich noch, da ja vom Brutto noch Beträge abgezogen werden( Kranken/ Pflegeversicherung) die das zu versteu- ernde Einkommen noch kürzen. Der Minijob von höchstens mtl. 450, wird überhaupt nicht in die Steuerberechnung mit einbezogen., insofern lohnt sich der Minijob, neuerdings mit 3,9% Zuzahlung zur Rentenversicherung und somit vollen Annehmlichkeiten des Gesetzes. MfG.
Schießl Konradam 06.10.2014 | 22:37
Weiß doch jeder Rentenberater, das ich nicht lache. Wäre dies so, könnten ja hier diese Sorte von Menschen auch einfache steuerliche Fragen beantworten Der Satz des Fragenden hat es ja auch in sich, lohnt sich der Minijob überhaupt? weil durch den habe ich ja auf die Renten keine Stk. ( gemeint ist wohl Steuer- klasse 1 mehr) Danach könnte man ja wirklich meinen, es ist kein Mini- Job, viel mehr ein Geringverdiener Job mit Steuer- Bescheinigung-früher Steuerkarte). Denkbar wäre, bei 3 Renten ist auch eine Betriebsrente dabei, dann allerdings Steuerklasse I, steuerfrei mtl. bis 951 Brutto. Und nochmals der Hinweis für den Fragenden, durch die Steuererklärung wird nach Grundtabelle praktisch die Klasse 6 wie Klasse I behandelt, sofern Steuer hier- für angefallen, entsprechende Rückvergütung. MfG.
W*lfgangam 06.10.2014 | 23:04
...wir lachen gemeinsam über diese/Ihre Antwort :-) Nur ist sie nicht Inhalt dieses Forums - und so lassen wir das Lächeln ob steuerlicher Belastungen/Beurteilungen den dafür zuständigen 'Organen' zu. Gruß w. ...immer wieder erstaunt, wo S. K. ein Wenn und Aber im Nachhinein entdeckt/revidieren zu meint/noch mal ein 'ich meinte aber' findet - egal, war die letzte Äußerung von mir zu seinen Beiträgen - schlaf gut, Konrad.
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