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Halbwaisenrente und Unfallrente

von lala19.02.2008 | 22:16
2103 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Aufgrund eines Arbeitsunfalles ist mein Vater gestorben. Dann haben wir Papiere bekommen, dass die Berufsgenossenschaftsrente 700€ betragen wird und kurze Zeit ein weiteres Schreiben, über die Höhe der Halbwaisenrente(~200€). Doch heute kam ein Brief wo gesagt wurde, dass ich gar keine Halbwaisenrente bekomme, da die Rente der BG schon so hoch ist. Ist das rechtens? Habe schon in verschiedenen Foren nachgesehen, wurde aber nicht schlau daraus. Würde mich sehr freuen, wenn jemand eine Antwort weiß, oder wo ich das nachlesen könnte.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lala,

der Auskunft von Karl-Heinrich ist nichts hinzuzufügen,

3 Antworten

no nameam 20.02.2008 | 06:15
Eine Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung wird normalerweise nicht auf eine Waisenrente angerechnet. Dies ist nur dann der Fall, wenn Sie die Rente wegen einem eigenen Unfall bekommen würden. Am besten rufen Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter in der DRV an und bitten um Überprüfung. Ihr Sachbearbeiter kann Ihnen auch die Anrechnung genau erklären.
no nameam 20.02.2008 | 06:50
Tatsächlich, entschuldigen Sie! Der § 93 ist mir wohl entgangen ;-)
Karl-Heinricham 20.02.2008 | 06:43
Ihre Auskunft ist falsch. Eine Hinterbliebenenunfallrente wird sehr wohl auf die Waisenrente angerechnet. Anrechnung nach § 93 SGB VI. Eine Unfallrente aufgrund eigenen Unfalls wird nach § 97 SGB VI angerechnet. Kommen Sie mit den Zahlbeträgen über die in den Paragraphen beschriebenen Freibeträge bzw. Grenzwerte, wird Ihre Rente gekürzt. Unter Umständen soweit, dass sie ruht. Sie werden also wohl mit der Anrechnung leben müssen.
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