Hallo Lisa,
wie Sie schon selbst vermuten ist ein Wartezeitsemester keine Ausbildungszeit und daher besteht in dieser Zeit kein Anspruch auf Halbwaisenrente. Sobald Sie das Studium wieder aufnehmen haben Sie wieder einen Anspruch auf die Halbwaisenrente, i.d.R. maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.