Den Beiträgen von Skatrentner, Agnes, -_- und RFn wird zugestimmt.
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Den Beiträgen von Skatrentner, Agnes, -_- und RFn wird zugestimmt.
Dem Beitrag von "das bezweifle ich stark" kann nur zugestimmt werden. Da es sich wie bereits festgestellt, nicht um eine Weiterzahlung einer Rente handelt, sondern um eine neuerliche Feststellung, muss auch die Voraussetzung der Krankenversicherung der Rentner vom Rentenversicherungsträger neu bei der Krankenkasse angefragt werden. Wenn man jeder Art von Kausalität, wie offensichtlich von der Krankenkasse mitgeteilt, gleichsetzt mit "verantwortlich sein" für das "Chaos", dann hat die Krankenkasse recht. Aber genau in diesen Fällen wird umgekehrt ein Schuh daraus. Der Rentenversicherungsträger kommt genau seinen gesetzlich Pflichten und mit den Spitzenverbänden so abgestimmten Verpflichtungen nach. Die Krankenkasse muss dann Ihrerseits prüfen, ob die Voraussetzungen der Familienversicherung oder der Pflichtversicherung vorliegen. Dies teilt sie dem Rentenversicherungsträger mit. Dieser ist an die Vorgaben der Krankenkasse gebunden.
Wenn also die Krankenkasse, aufgrund bestehender Defizite nicht in der Lage ist, vor der Mitteilung an den Rentenversicherungsträger, seine Versicherten ausreichend zu informieren bzw. die letztlich korrekte Mitteilung dem Rentenversicherungsträger zu erteilen, dann kann man die "Verantwortung" nur bei der Krankenkasse sehen.
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