Meine Söhne erhalten seit 1995 eine Halbwaisenrente, die für die Dauer des Zivildienstes unterbrochen wurde.
Für die anschließende Ausbildung wertet die BfA die Wiederaufnahme der Rentenzahlung als Neuantrag. Das führt dazu, dass meine Söhne plötzlich aus der Familienversicherung der Krankenkasse rausfallen und über 10 % der Rente für Krankenkassenbeiträge abgeführt werden. Bei 230 Euro ist aber jeder Euro für uns wichtig.
Ohne Zivildienst hätten sie keine Nachteile, es wäre alles weitergelaufen wie zuvor.
Meines Erachtens gibt §48 SGB VI (zzgl. §99 und § 100 SGB VI) nicht her, dass nach einer Unterbrechung die Rente als neue Rente bewertet wird. Die Anspruchsvoraussetzungen sind ja bereits seit langem erfüllt.
Aktuell sagt die Krankenkasse: Der Rentenversicherungsträger hat uns benachrichtigt, dass die Söhne pflichtversichert sind (obwohl sie bei der Krankenkasse bis zum Bescheid der BfA noch als familienversichert geführt wurden). Und die BfA sagt: Die Krankenkasse soll uns sagen, dass die Söhne familienversichert sind, damit wir das ändern können.
Mein Eindruck ist, dass die BfA sich eine eigene Bearbeitungsweise für Wiederaufnahme der Rentenzahlung geschaffen hat, gegen die ich nur noch Klage einreichen kann.
Oder bin ich so auf dem Holzweg?