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Halbwaisenrente Unterbrechung

von wend26.06.2010 | 11:20
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Söhne erhalten seit 1995 eine Halbwaisenrente, die für die Dauer des Zivildienstes unterbrochen wurde. Für die anschließende Ausbildung wertet die BfA die Wiederaufnahme der Rentenzahlung als Neuantrag. Das führt dazu, dass meine Söhne plötzlich aus der Familienversicherung der Krankenkasse rausfallen und über 10 % der Rente für Krankenkassenbeiträge abgeführt werden. Bei 230 Euro ist aber jeder Euro für uns wichtig. Ohne Zivildienst hätten sie keine Nachteile, es wäre alles weitergelaufen wie zuvor. Meines Erachtens gibt §48 SGB VI (zzgl. §99 und § 100 SGB VI) nicht her, dass nach einer Unterbrechung die Rente als neue Rente bewertet wird. Die Anspruchsvoraussetzungen sind ja bereits seit langem erfüllt. Aktuell sagt die Krankenkasse: Der Rentenversicherungsträger hat uns benachrichtigt, dass die Söhne pflichtversichert sind (obwohl sie bei der Krankenkasse bis zum Bescheid der BfA noch als familienversichert geführt wurden). Und die BfA sagt: Die Krankenkasse soll uns sagen, dass die Söhne familienversichert sind, damit wir das ändern können. Mein Eindruck ist, dass die BfA sich eine eigene Bearbeitungsweise für Wiederaufnahme der Rentenzahlung geschaffen hat, gegen die ich nur noch Klage einreichen kann. Oder bin ich so auf dem Holzweg?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von Skatrentner, Agnes, -_- und RFn wird zugestimmt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "das bezweifle ich stark" kann nur zugestimmt werden. Da es sich wie bereits festgestellt, nicht um eine Weiterzahlung einer Rente handelt, sondern um eine neuerliche Feststellung, muss auch die Voraussetzung der Krankenversicherung der Rentner vom Rentenversicherungsträger neu bei der Krankenkasse angefragt werden. Wenn man jeder Art von Kausalität, wie offensichtlich von der Krankenkasse mitgeteilt, gleichsetzt mit "verantwortlich sein" für das "Chaos", dann hat die Krankenkasse recht. Aber genau in diesen Fällen wird umgekehrt ein Schuh daraus. Der Rentenversicherungsträger kommt genau seinen gesetzlich Pflichten und mit den Spitzenverbänden so abgestimmten Verpflichtungen nach. Die Krankenkasse muss dann Ihrerseits prüfen, ob die Voraussetzungen der Familienversicherung oder der Pflichtversicherung vorliegen. Dies teilt sie dem Rentenversicherungsträger mit. Dieser ist an die Vorgaben der Krankenkasse gebunden.

Wenn also die Krankenkasse, aufgrund bestehender Defizite nicht in der Lage ist, vor der Mitteilung an den Rentenversicherungsträger, seine Versicherten ausreichend zu informieren bzw. die letztlich korrekte Mitteilung dem Rentenversicherungsträger zu erteilen, dann kann man die "Verantwortung" nur bei der Krankenkasse sehen.

12 Antworten

Skatrentneram 26.06.2010 | 11:55
Ob aus der Halbwaisenrente Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung entrichtet werden müssen, liegt nicht in der Entscheidungsgewalt der Rentenversicherung. Hierfür ist alleine die Kranken-und Pflegekasse zuständig. Diese hat zu prüfen und zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung vorliegen und Beiträge entrichtet werden müssen. Dieses teilt die KK dem RV - Träger mit und der RV - Träger hält sich an die Entscheidung. Sie müssen also mit der zuständigen KK das Gespräch suchen, falls sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
Namenam 26.06.2010 | 12:44
Da schreiben u.a. Krankenkassenmitarbeiter: http://www.krankenkassenforum.de/
wendam 26.06.2010 | 12:04
Vielen Dank für diese klare Aussage. Mein Widerspruch liegt seit Wochen in der Hauptverwaltung der KK zur Entscheidung. Die KK begründet den Wegfall der Familienversicherung so: Das die wiedergewährte Rente von der BfA als NEUANTRAG bewertet wird, da die Vorversicherungszeiten erfüllt sind und die Kinder über 18 Jahre, gibt es keinen Anspruch auf Familienversicherung mehr. Sie könnten das nur in einer Einzelfallentscheidung gewähren.
xxxam 26.06.2010 | 17:30
welche Ausbildung machen ihre Söhne ? Erhalten sie Geld für die Ausbildung ?
Agnesam 26.06.2010 | 15:05
Hallo @wend ..Oder bin ich so auf dem Holzweg?... Meines Erachtens sind Sie leider auf dem Holzweg. ...Die Anspruchsvoraussetzungen sind ja bereits seit langem erfüllt... Nein, die Anspruchsvoraussetzungen waren zwischenzeitlich entfallen und sind wieder erfüllt. ...Mein Eindruck ist, dass die BfA sich eine eigene Bearbeitungsweise für Wiederaufnahme der Rentenzahlung geschaffen hat... Die BfA (seit Jahren schon DRV Bund) hat sich keine eigene Bearbeitungsweise geschaffen. Sie wendet das geltende Recht korrekt an so wie es auch die Regionalträger der DRV anwenden. Siehe auch hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… letzter Satz. Auch was die Krankenversicherung anbelangt ist wohl alles korrekt. Die Söhne unterliegen offenbar der Pflichtversicherung. Diese Entscheidung hat die Krankenkasse getroffen und nicht der Rentenversicherungsträger. Während der Bearbeitungszeit hat die Krankenkasse nur deshalb keine Beiträge erhoben da eine Familienversicherung bestanden hätte. Mit der Bescheiderteilung waren die Beiträge aus der Rente zur bestehenden Pflichtversicherung zu erheben. Agnes
Katiam 26.06.2010 | 18:01
Wie alt sind Ihre Söhne?
-_-am 26.06.2010 | 17:48
Ob ein neuer Antrag ein Neuantrag ist muss man wohl nicht diskutieren. Nur bei einer unmittelbaren weiteren Zahlung liegt eine Weiterzahlung vor. Bei dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt handelt es sich um eine Wiedergewährung. Das ist aber für die von Ihnen aufgeworfene Problematik aus der Sicht des Rentenversicherungsträgers auch völlig ohne Belang. Die Deutsche Rentenversicherung ist für die Beurteilung des Kranken- und Pflegeversicherungsverhältnisses nicht der Ansprechpartner, sondern die Krankenkasse. Die Krankenkasse teilt das Ergebnis ihrer Prüfung dem Rentenversicherungsträger mit und der hat sich danach zu richten.
wendam 26.06.2010 | 17:59
Danke für die wirklich nützlichen Kommentare und Links. Es wird etwas klarer. Allerdings: Die Plichtversicherung wurde beim Älteren (Student) in 2009 mitgeteilt, da befand er sich bereits im 2. Semester. Ich habe damals die Einspruchsfrist versäumt, weil ich gar nicht verstand, was das jetzt sollte. Bei der KK ist er aber nach wie vor als familienversichert geführt. Aber selbst ein aktuelle Bescheinigung der KK darüber, die ich der DRV Bund zuschickte, hat zu keiner Änderung des Bescheids geführt. Der Jüngere hat nach dem Zivildienst ein Praktikum gemacht, das als berufsvorbereitend anerkannt wurde, so dass auch die Rentenzahlung wieder aufgenommen wurde. Er bewirbt sich momentan um einen Studienplatz. Der Zuverdienst beider liegt innerhalb des Freibetrags. Es gibt die eindeutige Aussage, dass niemand durch das Ableisten von Wehr- oder Zivildienst schlechter gestellt werden darf. Das ist nach meiner Ansicht hier aber eindeutig der Fall, weswegen ich auch so hartnäckig nachhake.
RFnam 28.06.2010 | 12:06
Die Daten zur Kranken-/Pflegeversicherung werden von den Krankenkassen maschinell übermittelt; erst wenn diese Daten dem Rentenkonto zugeführt sind, ist überhaupt die Erteilung eines Rentenbescheides möglich. Auch können diese Daten nur von den Krankenkassen durch die Übertragung eines neuen Datensatzes verändert werden.
-_-am 28.06.2010 | 23:15
Solche Träger soll es geben. Vielleicht hat die Frage da auch ihre Ursache. Das kann man aber glücklicherweise nicht verallgemeinern. Es gibt auch noch die Träger, bei denen der Mensch eine Rolle spielt und manuell eingegriffen werden kann, wenn das auch nur im besonderen Fall geschieht. Die Tücken der Technik sollte man doch gelegentlich noch mit Verstand und Menschlichkeit zeitnah "ausbügeln" können. Sonst landet die Deutsche Rentenversicherung noch auf dem Serviceniveau von verschiedenen Telefon- und Internetdienstleistern.
wendam 29.06.2010 | 11:02
Es gibt gute Nachrichten: Die KK hat mir gerade mitgeteilt, dass das Optionsrecht lebenslang gilt, dass meine Söhne also wie gewählt familienversichert bleiben. Die KK hat mir auch bestätigt, dass die ganze Chose von der DRV Bund in Gang gesetzt wurde, die die KK anschrieb und meinte, es müsse alles neu berechnet werden... Danke an alle im Forum, die es mit aufgedröselt haben.
das bezweifle ich stark!am 29.06.2010 | 11:29
Hallo Wend, 100 % ist da "Ganze" nicht von der DRV angekrbelt worden!!!!!!!!! Ich wette Sie sind bei der Barmer oder Techniker gell? Die melden nämlich dem RV-Träger maschinell wer, wie zu versichern ist und da haben die halt mal eben eine Pflichtversicherung an die DRV gemeldet. So einfach ist das! Die DRV muss dann natürlich prüfen, ob von der kleinen Halbwaisenrente KV+PV-Beiträge nachzuzahlen sind. Nochmal: Nicht die DRV prüft das KV+PV-Verhältnis, sondern die KK (aber es ist ja nicht neu, dass die ihre Fehler immer auf die DRV abschieben. Wäre nicht die 1. und sicher auch nicht Letzte Gerichtsverhandlung deswegen). *Kopfschüttel aber egal, Hauptsache jetzt passt alles wieder bei Ihren Söhnen :-) freundliche Grüße
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