Ein Anspruch auf Halbwaisenrente kann entstehen, wenn für mindestens 60 Monate Beitragszeiten nachgewiesen sind. Fraglich ist in den meisten Fällen die Höhe einer solchen Rente, da ab dem 18. Lebensjahr eigenes Einkommen der Waise anzurechnen ist und wegen der Selbständigkeit Ihres Vaters sehr wahrscheinlich kein hoher Ausgangsbetrag an Rente besteht. Im Einzelfall kann dann zwar durchaus ein Rentenanspruch bestehen, dieser aber in voller Höhe wegen Einkommen ruhen.
Die Privatinsolvenz ist bei der Frage nach einer Halbwaisenrente unbeachtlich.