Da mein Ex-Mann verstorben ist, muss ich nun für unser gemeinsames Kind Halbwaisenrenten beantragen. Mein Ex-Mann hat leider seine Unterlagen nicht sehr sorgfältig aufbewahrt, so dass ich absolut nichts zum bisherigen Versicherungsverlauf sagen kann, ich weiß nicht mal, ob ihm ein solcher schon mal geschickt wurde. Da die nächste Beratungsstelle 30 km entfernt ist, hoffe ich auf Hilfe hier aus dem Forum. Kann ich denn seinen Versicherungsverlauf anfordern?
Und was hat es mit der KVdR auf sich, das Kind ist ja bisher bei mir als Familienmitglied mit in der KV versichert - ändert sich das mit Bezug der Halbwaisenrente?
06.02.2008, 14:12
Experten-Antwort
Ich vermute, dass in Ihrem Fall ein Versorgungsausgleich gemacht wurde. Aus diesem Urteil ist i.d.R. die Versicherungsnummer Ihres Ex-Mannes aufgeführt. Diese Nr. sollten Sie bei der Terminabsprache angeben, damit dann geprüft werden kann was evtl. noch fehlt. Sie benötigen auf jeden Fall eine Sterbeurkunde, die erhalten Sie zu Rentenzwecken beim Standesamt in dem Ort wo Ihr Ex-Mann lebte. Wenn das Ihnen nicht bekannt ist wird dies von Amtswegen ermittelt. Wenn die Halbwaise über die Rente in die KVdR aufgenommen wird, ist sie in Persona über diese Möglichkeit KK-versichert. Wenn nicht bleibt sie bei Ihnen in der Familienversicherung. Wenn Sie nicht wieder geheiratet haben besteht evtl. einen Anspruch auf eine Erziehungsrente. Sie sollten einfach mit diesen Angaben einen Termin bei der Beratungsstelle machen und alles andere findet sich dann evtl. nach und nach zusammen.
06.02.2008, 14:32
von
Neuling
Danke, ich sehe schon, es führt kein Weg an einem Termin bei der Beratungsstelle vorbei :(
06.02.2008, 16:34
von
???
Fragen Sie doch in Ihrer Gemeindeverwaltung nach, wann der nächste Beratungstermin ist. Je nach Größe kommt in regelmäßigen Abständen jemand von der DRV vorbei. Vielleicht haben Sie ja Glück und demnächst ist ein Termin. Eine andere Möglichkeit ist die Antragstellung bei einem Versichertenältesten. Der kommt in der Regel sogar ins Haus. Schauen Sie einfach mal auf der Internetseite Ihrer DRV nach. Außerdem sollten Sie bei Ihren Scheidungsunterlagen einen Versicherungsverlauf von Ihrem Ex haben (zumindest wurde er Ihrem Scheidungsanwalt ausgehändigt). Sollten Sie keine Angaben zu den Versicherungszeiten machen können, reicht es auch, den Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu stellen. Es gibt dort eine spezielle Stelle (z.B. Versicherungsamt), deren Mitarbeiter die benötigten Formulare und Kenntnisse haben.