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Halbwaisenrente / Versorgungsausgleich

von Redbadvan26.01.2009 | 17:48
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4 Antworten

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Neue Situation Der Vater meiner Kinder ist schwer krank und wird sterben. Er hat nie Unterhalt gezahlt. Da ich keinen Unterhaltsvorschuss für meine Kinder bekommen habe ( Dazu hätte das Jugendamt ihn pfänden lassen...das konnte ich nie zulassen , weil er dann Insolvenz angemeldet hätte, seine Werkstatt hätte er aufgegeben und dann hätte er die Hypothek auf MEIN Haus nicht mehr bezahlen können und wir wären obdachlos geworden ), ziehe ich nun in Erwägung, den Titel nun doch vollstrecken zu lassen. Er muss gesundheitlich den Laden sowieso schließen, verliert ohnehin seine Wohnung, seine Hunde habe ich schon...und in wenigen Monaten verliert er sein Leben... Oder warte ich, bis er verstorben ist und beantrage Halbwaisenrente? Viele Fragen, die mich quälen. Zudem will mein Lebensgefährte mich heiraten. Wenn wir warten, bis mein Ex verstorben ist, möchte er meine Jungs adoptieren. Nun meine Fragen: Schließen sich Halbwaisenrente, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld für meine Kinder aus? Was muss ich beachten? Wenn Halbwaisenrente bezogen würde, mein Dann-Mann die Jungs adoptiert, verlieren sie dann den Anspruch auf die Rente wieder? Wartezeiten? Hab ich als Geschiedene ein Recht auf Witwenrente? Erziehungsrente? Wenn mein Exmann keine Rente beziehen wird bevor er stirbt, bekomme ich dann meine Anteile, die beim Versorgungsausgleich ihm zugesprochen wurden ( 76 Euro) in meinem Rentenfall wieder? Wenn er als Selbstständiger noch vor seinem Tod Arbeitsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente beantragt, oder ich für meine Kinder Halbwaisenrente, verfallen dann meine evtl. 76 Euro und ich bekomme sie nicht wieder? Verliert die Exfrau meines Dann-Mannes den bereits zugesprochenen Rentenanteil wenn wir heiraten? Sie ist bereits wieder verheiratet! Mein Dann-Mann muss laut Versorgungsausgleich seiner Exfrau 120 Euro im Rentenfall abtreten. Wenn wir heiraten und er stirbt, was bliebe mir da an Witwenrente? Darf ich, um die Rente nicht zu verwirken, arbeiten gehen? Was darf ich verdienen? Oder muss ich gar zusehen, dass seine Ex auch wirklich auf 120 Euro kommt und ggf. dazu legen? Wenn mein Dann-Mann sterben sollte, hätten dann meine Kinder, also seine Adoptivkinder, Anspruch auf Halbwaisenrente? Meine Kinder leben bei mir, seine bei seiner Ex. Und haben seine Kinder Anspruch? Geht dann die Rente durch 4? Oder gar durch 6? Rente für seine Ex, für mich und die Kinder? ´Bekomme ich überhaupt für meine Jungs HWR, wenn mein EX der Rentenkasse nur minimale Beiträge gezahlt hat ( Selbständig und immer pleite) und sogar noch erhebliche Zahlungen schuldet?? Wieviel können meine Kinder erwarten und wie bringe ich in Erfahrung, wieviel sie erwarten können? Viele Fragen, ich weiß. Vielleicht kann mir jemand helfen. Mit lieben Grüßen Redbadvan

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Redbadvan,

Ihre Fragestellung ist in der Tat zu komplex, um im Rahmen dieses Forums sachgerecht antworten zu können. Ich kann ihnen daher nur dringend empfehlen, eine Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers aufzusuchen. Hier kann man individuell auf Ihre persönlichen Umstände eingehen. Im persönlichen Gespräch lassen sich Ihre Fragen viel besser klären als es hier möglich wäre. Ihre nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

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Hallo Redbadvan,

Ihre Fragestellung ist in der Tat zu komplex, um im Rahmen dieses Forums sachgerecht antworten zu können. Ich kann ihnen daher nur dringend empfehlen, eine Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers aufzusuchen. Hier kann man individuell auf Ihre persönlichen Umstände eingehen. Im persönlichen Gespräch lassen sich Ihre Fragen viel besser klären als es hier möglich wäre. Ihre nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

2 Antworten

Erbschleicheram 27.01.2009 | 07:36
Er hat nie Unterhalt gezahlt - stemmt aber die Hypothek für IHR Haus, naja...?!
Rosannaam 27.01.2009 | 10:26
Hallo Redbadvan, also Ihr Fragenkatalog ist wirklich viel zu komplex, als daß man auf alles eingehen kann! Man weiß gar nicht, wo man anfangen soll.... Alles was Halbwaisenrente und Versorgungsausgleich betrifft, sollten Sie tatsächlich mit der zuständigen DRV (Ihres Ex-Mannes) besprechen, WENN der Todesfall denn eintritt. Hört sich m.E. schon ein bißchen makaber an... Anspruch auf Waisenrente besteht nur, wenn die Wartezeit von mind. 5 Jahren (Beitragszeiten) erfüllt ist. Einen Anspruch auf Witwenrente haben Sie natürlich nicht, denn dazu müßten Sie beim Eintritt des Leistungsfalles (Tod) mit Ihrem (1.) Mann verheiratet sein. Je nachdem, wie alt die Kinder sind, haben Sie evtl. einen Anspruch auf Erziehungsrente (§ 47 SGB VI), aber nur, wenn Sie NICHT WIEDER VERHEIRATET SIND!!! Googeln Sie mal unter SGB VI, §§ 46 - 48. Dort können Sie sich die gesetzlichen Bestimmungen für Hinterbliebenenrenten schon mal ansehen. Bezüglich der anderen Dinge (Vollstreckung des Titels etc.) sollten Sie evtl. anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eine Anmerkung kann ich mir nicht verkneifen: Ihr Ex-Mann hat zwar keinen Unterhalt gezahlt, aber immerhin die Hypothekenschulden für Ihr Haus! Ist das im Endeffekt nicht sogar besser gewesen? Oder vielleicht auch mehr, als er an Unterhalt geschuldet hat? >> Er muss gesundheitlich den Laden sowieso schließen, verliert ohnehin seine Wohnung, seine Hunde habe ich schon...und in wenigen Monaten verliert er sein Leben...<< Ganz negative Aussage! ;-(( Aber der Nickname paßt. MfG Rosanna.
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