Hallo,
während meines Studiums habe ich Halbwaisenrente von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (knapp 580 Euro) erhalten. Ab Oktober fängt mein Referendariat (Jura) in Bayern an. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt zurzeit 1046,52 € brutto im Monat.
Meine Frage ist nun: Habe ich weiterhin Anspruch auf o.g. Halbwaisenrente?
Zu Beachten ist, dass das Berufsbild des Volljuristen erstes und zweites Staatsexamen erfordert.
Die bisherigen Recherchen führten zu keinem eindeutigen Ergebnis.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Referendarin (Jura)