Hallo User Carla,
warum der zuständige Rentenversicherungsträger die vorlesungsfreie Zeit nicht als Studienzeit anerkennen möchte, kann in diesem Forum nicht geklärt werden. Nach der derzeitigen Rechtslage haben Sie Anspruch auf eine Halbwaisenrente, solange Sie als ordentlicher Hörer immatrikuliere Studentin an einer Hochschule einen geregelten Ausbildungsgang durchlaufen.
Sie haben angegeben, dass Sie in der vorlesungsfreien Zeit ein Praktikum absolvieren müssen, dass Inhalt Ihres Studiums ist.
Schreiben Sie an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, dass Sie für das ganze Semester immatrikuliert sind und sogar in der vorlesungsfreien Zeit ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, damit Sie die Zulassung zur Prüfung erhalten.
Vergleichen Sie mal die letzte Immatrikulationsbescheinigung, auf der die vorlesungsfreie Zeit genannt wird, mit den Immatrikulationsbescheinigungen der letzten Jahre.