Zitiert von: ???
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass die 3 Vorpraktika sicher dann anerkannt werden, wenn sie alle 3 für den gleichen Studiengang erforderlich sind. Wenn Sie 3 Praktika absolviert haben, die für unterschiedliche Studiengänge nötig sind, sieht das zumindest für mich eher nach "Berufsfindung" aus. Hier wird das sicher schwierig.
Aufgrund Ihres Beispiels drängt sich mir die Frage auf, ob es wohl möglich ist, durch eine geschickte zeitliche Planung der Praktika eine Jahr Waisenrentenanspruch zu generieren, obwohl man sich eigentlich ein Jahr Auszeit nimmt. Sollte sich dieser Verdacht auch Ihrem Sachbearbeiter aufdrängen, werden Sie wohl eher schlechte Karten haben.
Vielen Dank für die Antwort.
Weißt du, wie ich am besten dagegen vorgehen kann?
Ich habe tatsächlich die Praktika mit der Absicht gemacht, auch die Ausbildung in Anspruch zu nehmen, wurde aber bei meinem 1. und 2. Wunsch abgelehnt, sodass ich mich anderweitig (3. Wunsch) umgucken musste.
Und ist das nicht eher ein subjektives Urteil und eine Vorverurteilung, wenn die Rentenversicherung das macht? Die Gesetzeslage ist doch hier eindeutig zu meinen Gunsten.