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Experten-Antwort

Halbwaisenrente - Vorpraktikum

von James23.07.2014 | 12:44
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11 Antworten

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Sehr geheerte Damen und Herren, ich habe am 06.2013 mein Abitur bestanden. Im 08/2013 habe ich ein Praktikum bei einem Zahnarzt gemacht. Grund: Es galt als sogenanntes "Vorpraktikum". Dieses Praktikum war Pflicht, um sich überhaupt an der Universität bewerben bzw. studieren zu können. Darüber hinaus wurde ein Zahnarztpraktikum auch in einer Hochschulsatzung einer anderen Universität dringend empfohlen. Habe ich für dieses unentgeltliche Praktikum ein Anspruch auf Halbwaisenrente?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_48ANL1.48

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10 Antworten

Jamesam 23.07.2014 | 13:42
Wenn ich jetzt 3 Praktika in unterschiedlichen Bereichen mache, die allesamt Voraussetzung für 3 unterschiedliche Studiengänge sind, gilt das jeweils als Vorpraktikum, oder habt ihr da eine Begrenzung?
Martinam 23.07.2014 | 16:14
Zitat von James anzeigenausblenden
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Wenn ich jetzt 3 Praktika in unterschiedlichen Bereichen mache, die allesamt Voraussetzung für 3 unterschiedliche Studiengänge sind, gilt das jeweils als Vorpraktikum, oder habt ihr da eine Begrenzung?
Sie müssen nachweisen, dass das Praktikum für die spätere Ausbildung erforderlich ist. Ist dies jedoch lediglich dafür gedacht Ihre Neigung oder Eignung für den angestrebten Beruf zu erproben besteht kein Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Lesen Sie sich doch einfach mal den Link durch ;-) Also: Ganz wichtig ist der Nachweis, dass das Vorpraktikum auf jeden Fall erforderlich ist, damit Sie das spätere Studium durchführen können. Eine >Empfehlung> ist meiner Meinung nach nicht ausreichend. Umbedingt notwendig ist es dann ja nicht...
Jamesam 23.07.2014 | 16:30
Zitat von Martin anzeigenausblenden
Martin schrieb

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_48ANL1.48

[/quote]

Wenn ich jetzt 3 Praktika in unterschiedlichen Bereichen mache, die allesamt Voraussetzung für 3 unterschiedliche Studiengänge sind, gilt das jeweils als Vorpraktikum, oder habt ihr da eine Begrenzung?

[/quote]

Sie müssen nachweisen, dass das Praktikum für die spätere Ausbildung erforderlich ist.

Ist dies jedoch lediglich dafür gedacht Ihre Neigung oder Eignung für den angestrebten Beruf zu erproben besteht kein Anspruch auf eine Halbwaisenrente.

Lesen Sie sich doch einfach mal den Link durch ;-)

Also: Ganz wichtig ist der Nachweis, dass das Vorpraktikum auf jeden Fall erforderlich ist, damit Sie das spätere Studium durchführen können. Eine >Empfehlung> ist meiner Meinung nach nicht ausreichend. Umbedingt notwendig ist es dann ja nicht...

[/quote]

Sie haben mich falsch verstanden.

Ich habe 3 Vorpraktika gemacht.

Sagen wir am 1.6. , 1.9 und 1.12

Meine Frage: Werden diese Vorpraktika auch dann gezählt, wenn es in unterschiedlichen Branchen absolviert wurden, die aber allesamt für die Zulassung eines Studiums gefordert waren.

[/quote]

Haben Sie jeweils nur einen Tag ein Praktikum gemacht? Normalerweise werden Praktika über einenlängeren Zeitraum absolviert.

Bei dieser Konstellation rate ich Ihnen den Gang zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe bzw. sollten Sie sich generell einmal dort erkundigen. Einen Antrag können Sie immer stellen, es stellt sich bloß die Frage ob dieser bewilligt wird...

Wenn ich jetzt 3 Praktika in unterschiedlichen Bereichen mache, die allesamt Voraussetzung für 3 unterschiedliche Studiengänge sind, gilt das jeweils als Vorpraktikum, oder habt ihr da eine Begrenzung?
Sie müssen nachweisen, dass das Praktikum für die spätere Ausbildung erforderlich ist. Ist dies jedoch lediglich dafür gedacht Ihre Neigung oder Eignung für den angestrebten Beruf zu erproben besteht kein Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Lesen Sie sich doch einfach mal den Link durch ;-) Also: Ganz wichtig ist der Nachweis, dass das Vorpraktikum auf jeden Fall erforderlich ist, damit Sie das spätere Studium durchführen können. Eine >Empfehlung> ist meiner Meinung nach nicht ausreichend. Umbedingt notwendig ist es dann ja nicht...
Sie haben mich falsch verstanden. Ich habe 3 Vorpraktika gemacht. Sagen wir am 1.6. , 1.9 und 1.12 Meine Frage: Werden diese Vorpraktika auch dann gezählt, wenn es in unterschiedlichen Branchen absolviert wurden, die aber allesamt für die Zulassung eines Studiums gefordert waren.
Jamesam 23.07.2014 | 16:32
Ich korrigiere mich selbst: nicht "eines Studiums" sondern "unterschiedlicher Studiengänge"
Martinam 23.07.2014 | 16:36
Zitat von James anzeigenausblenden
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Wenn ich jetzt 3 Praktika in unterschiedlichen Bereichen mache, die allesamt Voraussetzung für 3 unterschiedliche Studiengänge sind, gilt das jeweils als Vorpraktikum, oder habt ihr da eine Begrenzung?
Sie müssen nachweisen, dass das Praktikum für die spätere Ausbildung erforderlich ist. Ist dies jedoch lediglich dafür gedacht Ihre Neigung oder Eignung für den angestrebten Beruf zu erproben besteht kein Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Lesen Sie sich doch einfach mal den Link durch ;-) Also: Ganz wichtig ist der Nachweis, dass das Vorpraktikum auf jeden Fall erforderlich ist, damit Sie das spätere Studium durchführen können. Eine >Empfehlung> ist meiner Meinung nach nicht ausreichend. Umbedingt notwendig ist es dann ja nicht...
Sie haben mich falsch verstanden. Ich habe 3 Vorpraktika gemacht. Sagen wir am 1.6. , 1.9 und 1.12 Meine Frage: Werden diese Vorpraktika auch dann gezählt, wenn es in unterschiedlichen Branchen absolviert wurden, die aber allesamt für die Zulassung eines Studiums gefordert waren.
Haben Sie jeweils nur einen Tag ein Praktikum gemacht? Normalerweise werden Praktika über einenlängeren Zeitraum absolviert. Bei dieser Konstellation rate ich Ihnen den Gang zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe bzw. sollten Sie sich generell einmal dort erkundigen. Einen Antrag können Sie immer stellen, es stellt sich bloß die Frage ob dieser bewilligt wird...
Jamesam 23.07.2014 | 16:39
Ich meinte mit "1.6. , 1.9 und 1.12 " Juni, September und Dezember als Beispiel. Wir reden hier also von mehren Monaten.
???am 23.07.2014 | 17:08
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass die 3 Vorpraktika sicher dann anerkannt werden, wenn sie alle 3 für den gleichen Studiengang erforderlich sind. Wenn Sie 3 Praktika absolviert haben, die für unterschiedliche Studiengänge nötig sind, sieht das zumindest für mich eher nach "Berufsfindung" aus. Hier wird das sicher schwierig. Aufgrund Ihres Beispiels drängt sich mir die Frage auf, ob es wohl möglich ist, durch eine geschickte zeitliche Planung der Praktika eine Jahr Waisenrentenanspruch zu generieren, obwohl man sich eigentlich ein Jahr Auszeit nimmt. Sollte sich dieser Verdacht auch Ihrem Sachbearbeiter aufdrängen, werden Sie wohl eher schlechte Karten haben.
Jamesam 23.07.2014 | 17:31
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Vielen Dank für die Antwort. Weißt du, wie ich am besten dagegen vorgehen kann? Ich habe tatsächlich die Praktika mit der Absicht gemacht, auch die Ausbildung in Anspruch zu nehmen, wurde aber bei meinem 1. und 2. Wunsch abgelehnt, sodass ich mich anderweitig (3. Wunsch) umgucken musste. Und ist das nicht eher ein subjektives Urteil und eine Vorverurteilung, wenn die Rentenversicherung das macht? Die Gesetzeslage ist doch hier eindeutig zu meinen Gunsten.
Cassandraam 24.07.2014 | 08:05
Sollte es tatsächlich so sein, wie Sie schreiben, dann haben Sie auch entsprechende Unterlagen darüber. Also z.B. Absage der Uni/des Ausbildungsbertriebs o.ä. Diese reichen Sie zusammen mit den Bescheinigungen über die Praktika ein, dann -und nur dann- haben Sie Anspruch auf die Rente.
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