Zitiert von: Vali
Und wenn ich Ausbildung in der Zeit vom 01.04.-01.08 dann z.b eine Zusage für eine Ausbildung kriege, kriege ich dann die Weiterzahlung ab dem 01.04. , da es die Übergangszeit von 4 Monaten beträgt ?
Hallo Vali,
wenn Sie nach Ende Ihrer bisherigen Ausbildung beabsichtigen, die Ausbildung fortzusetzen oder eine neue Ausbildung beginnen wollen und es wahrscheinlich ist, dass Sie spätestens mit Beginn des 5. Kalendermonats nach dem Ende diese weitere Ausbildung beginnen werden, kann die Waisenrente weitergezahlt werden.
Spätestens in dem Moment, in dem sich herausstellt, dass sie keine (neue) Ausbildung in den 4 Monaten Übergangszeit beginnen werden, endet der Anspruch auf Waisenrente.
Eine neuer Anspruch auf Waisenrente kann dann frühestens bei Aufnahme einer neuen Ausbildung entstehen, aber nicht rückwirkend für 4 Monate.
Wenn Sie also Ihre bisherige Ausbildung bereits im Sommer 2021 beendet haben, kann ein neuer Anspruch erst wieder mit der Aufnahme der neuen Ausbildung entstehen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung