Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Halbwaisenrente während Ausbildungssuchend?

von Vali28.02.2022 | 11:38
2012 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich befinde mich zur Zeit Ausbildungssuchend, ich habe im Sommer 2021 mein Fachabitur beendet und bin bei der Bundes Agentur für Arbeit gemeldet. Ich bemühe mich um eine Ausbildung für das Jahr 2022. Vorübergehend bin ich in einer Vollzeitstelle und kriege Kindergeld, da Ausbildungssuchend. Habe ich Anspruch auf die Weiterzahlung der Waisenrente und Rückwirkend gelten zu machen ? Vielen Dank für eure Antwort. Viele Grüße Vali

3 Antworten

-am 28.02.2022 | 11:52
Hallo Vali, nein, Sie haben derzeit keinen Anspruch auf Waisenrente. Die Voraussetzungen für Kindergeld und Waisenrente sind an dieser Stelle unterschiedlich. Anspruch auf Waisenrente besteht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres nur, soweit und solange Sie sich in einer Berufs- oder Schulausbildung oder einem Freiwilligendienst befinden, bzw. in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von nicht mehr als 4 Monaten. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Valiam 28.02.2022 | 12:36
Und wenn ich Ausbildung in der Zeit vom 01.04.-01.08 dann z.b eine Zusage für eine Ausbildung kriege, kriege ich dann die Weiterzahlung ab dem 01.04. , da es die Übergangszeit von 4 Monaten beträgt ?
-am 28.02.2022 | 13:00
Hallo Vali, wenn Sie nach Ende Ihrer bisherigen Ausbildung beabsichtigen, die Ausbildung fortzusetzen oder eine neue Ausbildung beginnen wollen und es wahrscheinlich ist, dass Sie spätestens mit Beginn des 5. Kalendermonats nach dem Ende diese weitere Ausbildung beginnen werden, kann die Waisenrente weitergezahlt werden. Spätestens in dem Moment, in dem sich herausstellt, dass sie keine (neue) Ausbildung in den 4 Monaten Übergangszeit beginnen werden, endet der Anspruch auf Waisenrente. Eine neuer Anspruch auf Waisenrente kann dann frühestens bei Aufnahme einer neuen Ausbildung entstehen, aber nicht rückwirkend für 4 Monate. Wenn Sie also Ihre bisherige Ausbildung bereits im Sommer 2021 beendet haben, kann ein neuer Anspruch erst wieder mit der Aufnahme der neuen Ausbildung entstehen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026