Hallo,
Ich bin 23 Jahre alt. Derzeit mache ich ein Bachelorstudium und erhalte Halbwaisenrente. Im Anschluss plane ich einen Masterstudiengang. Dies wird voraussichtlich kommendes Jahr sein.Endet mit dem Bachelor mein Rentenanspruch oder erhalte ich auch für das Masterstudium weiterhin Halbwaisenrente?
Bis zum Ende des Bachelorstudiums erhalten Sie Waisenrente. In der Folgezeit bis zum Beginn des Masterstudiums im nächsten Jahr nur, wenn Sie sich in einer Ausbildung befinden. Ab Beginn des Masterstudiums haben Sie dann wieder Anspruch auf Waisenrente.
Sie können auch in der Lücke zwischen den beiden Studiengängen für eine Übergangszeit Rente beziehen. Die Lücke darf aber nicht zu lang sein, sonst entfällt die Rente für die gesamte Lücke. Und zwar muß das Masterstudium spätestens am ersten Tag des fünften Monats nach dem Bachelorabschluß beginnen. Entscheidend ist die letzte Prüfung, nicht das Ende des Semesters oder der Vorlesungszeit!
Angenommen, das Masterstudium beginnt am 1. April. Wenn Sie die letzte Prüfung für den Bachelor im November ablegen, bekommen Sie auch für Dezember bis März Rente. Sind Sie hingegen schon im Oktober fertig, bekommen Sie für keinen der Monate November bis März eine Rente (aber ab April wieder).
Ich bin von einer Unterbrechung der Studienzeit von mehr als 4 Monaten ausgegangen. Bei einer kürzeren Unterbrechung hat chi natürlich völlig Recht.
Angenommen, das Masterstudium beginnt am 1. April. Wenn Sie die letzte Prüfung für den Bachelor im November ablegen, bekommen Sie auch für Dezember bis März Rente. Sind Sie hingegen schon im Oktober fertig, bekommen Sie für keinen der Monate November bis März eine Rente (aber ab April wieder).
Den Ausführungen von chi wird zugestimmt.
Außerdem sollten Sie die Aufnahme des Masterstudiums schnellstmöglich dem zuständigen Rentenversicherungsträger melden.
MFG
Angenommen, das Masterstudium beginnt am 1. April. Wenn Sie die letzte Prüfung für den Bachelor im November ablegen, bekommen Sie auch für Dezember bis März Rente. Sind Sie hingegen schon im Oktober fertig, bekommen Sie für keinen der Monate November bis März eine Rente (aber ab April wieder).
Den Ausführungen von chi wird zugestimmt.
Außerdem sollten Sie die Aufnahme des Masterstudiums schnellstmöglich dem zuständigen Rentenversicherungsträger melden.
MFG
Danke für die Nachrichten. Das hilft mir sehr weiter
Ergänzend:
für den Waisenrentenanspruch zählt jede Art von Ausbildung - sofern sie die zeitlichen Mindestanforderungen erfüllt - auch/selbst wenn sie auf einem geringerem Niveau als dem bisherigen erfolgt ...Sie könnten in eine 'Lehre' wechseln/Ihren Hochschulabschluss nachholen - so rein theoretisch :-) ...der Waisenrentenanspruch bleibt bestehen/bis max. 27. Lbj.
Für Ihr eigenes Rentenkonto sieht die Anrechnung von Ausbildungszeiten etwas anders aus. Wobei, folgt auf Bachelor Master, ist auch das anerkennungsfähig - allerdings wird für Ihr eigenes Rentenkonto die Summe _aller_ Ausbildungszeiten ab 17. Lbj. bei 8 Jahren 'gekappt'. Behalten Sie das bis Alter 45 im Auge, da die die Höchstdauer von 8 Jahren überschreitenden Ausbildungszeiten mit freiwilligen Beiträgen nachzahlungsfähig sind/nur bis Alter 45 ...KANN aus DRV-Sicht für einen späteren/vorgezogenen Rentenanspruch entscheidend sein.
Gruß
w.