Der Verdienst wird gem. § 97 SGB VI monatlich auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, wenn der Verdienst die Freigrenze, bei der Halbwaisenrente 797,87 EUR brutto (netto 478,72 EUR), mtl. übersteigt. Der übersteigende Betrag wird zu 40% angerechnet.