Entsprechend den Hinweispflichten in Ihrem Rentenbescheid sind Sie verpflichtet, jede Änderung der Tatsachen, die zum Rentenanspruch geführt haben, Ihrem Leistungsträger mitzuteilen. Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich und lasssen Sie sich von Ihrem Rentenversichrungsträger bestätigen, ob der Anspruch auf Halbwaisenrente während dem Urlaubssemester weiterbesteht.