Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Halbwaisenrente zwischen Ausbildung und Studium

von Sebastian18.01.2007 | 19:32
3527 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin 23 Jahre alt und beende diesen Januar meine Ausbildung. Ich möchte zum Wintersemester ein Studium anfangen. Da ein Wintesemester erst im 10ten Monat beginnt, liegen also 9 Monate dazwischen und hinzukommt, dass der Versicherungsträger ja keine Sicherheit hat dass ich wirklich studieren möchte bzw den Studienplatz bekomme. Darf er also jetzt zum Februar die Zahlung einstellen? Und wenn er dann im Oktober wieder zahlt muss er dann die 9 Monate rückwireknd nachzahlen? Zweite Frage: Wenn ich nachweisen kann dass ich mich jetzt mit 23 um einen Studienplatz beworben habe (das studium wär mit 26/27 fertig), aber aufgrund des zvs-auswahlverfahrens keinen bekommen habe und dann erst mit 24 studieren kann, zahlt der versicherungsträger dann bis zum ende meines studiums, also bis 28 ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf Waisenrente, u.a. wenn Schul- oder Berufsausbildung vorliegt. Ein Waisenrentenanspruch kann weiterhin während einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen fortbestehen, wenn diese höchstens 4 Kalendermonate beträgt. Da die Unterbrechung hier jedoch 9 Monate andauert, besteht während dieser Zeit kein Anspruch auf Waisenrente. Dieser wird erst wieder mit Aufnahme des Studiums begründet.

Zu einer Verlängerung der Waisenrente über das 27.Lebensjahr hinaus kann es nur durch die Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes, Zivildienstes oder eines gleichgestellten Dienstes vor Vollendung des 27. Lebensjahres kommen, wenn dadurch die Schul- bzw. Berufsausbildung unterbrochen oder verzögert wurde.

2 Antworten

bekissam 18.01.2007 | 21:53
Darf er also jetzt zum Februar die Zahlung einstellen? Ja, er darf nicht nur, er muss, denn das ist die Gesetzeslage. Und wenn er dann im Oktober wieder zahlt muss er dann die 9 Monate rückwirkend nachzahlen? Nein, lesen Sie http://www.rententips.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0604800 Nach § 48 Abs. 4 Nr. Buchstabe b SGB VI darf er höchstens für 4 Monate. ... zahlt der Versicherungsträger dann bis zum Ende meines Studiums, also bis 28 ? Nein, siehe im angegebenen Link im Absatz 5. Andere Verlängerungsgründe gibt es nicht.
KSCam 19.01.2007 | 08:31
und die 9 Monate müssen Sie halt mit einem Job überbrücken - ich denke das ist auch durchaus zumutbar. Wieso sollte Ihnen die Rentenversicherung "9 Monate Urlaub finanzieren"?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026