Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIst das Vorpraktikum Voraussetzung für das im September beginnende Studium, ist für den Monat Januar und für die Monate Mai bis August 2013 die Halbwaisenrente weiter zu gewähren.
Das Studium muss allerdings spätestens zum 02.09.2013 beginnen (01.09.2013 ist ein Sonntag), ansonsten sind die vier Kalendermonate überschritten und in der zweiten Übergangszeit (Mai bis August) besteht kein Anspruch.
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