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Halbwaisenrente...dringende fragen?

von pAN14.10.2007 | 11:28
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo erstma, ich weiss das es ebreits diese threads gab aber ich hab in den antworten keine passenden zu meinen fragen gefunden :( zu meinen fragen.... mein vater ist vor ca. 2 jahren verstorben, hat an mich keinen unterhalt gezahlt da er erwerbslos war, hat soweit ich weiss auch nie wirklich gearbeitet...ich bin 19 und bin noch in der ausbildung...meine frage jetzt...steht mir überhaupt halbwaisenrente zu?? danke im voraus für die antworten

8 Antworten

uweam 14.10.2007 | 11:31
Soweit Sie noch in Erstausbildung stehen. JA
pANam 14.10.2007 | 11:50
jo bin in der erstausbildung, hät dann ein paar folge fragen, ich hab schon ca. gesagt bekommen das ich zur LVA oder BVA gehen muss und was ich mitnehmen muss, doch ich hab leider keinerlei information bzw. bescheinigungen was mein vater wann wo gearbeitet hat oder eingezahlt hat, sterbeurkunde glaub ich auch net :(, kann man das auch auf der lva oder bva irgendwie klären oder in erfahrung bringen das die das auch regeln?
uweam 14.10.2007 | 11:52
Am Besten zur nächsten Beratungsstelle der DRV oder LVA, wo ihr Vater versichert war und ob sein Versicherungsverlauf vollständig ist, etc. kann hier keiner wissen. Aber edr Rentenversicherer. Mitnehmen würde ich am wichtigsten eine Geburtsurkunde bzw. Vaterschaftsanerkennungsurkunde viel Erfolg
uweam 14.10.2007 | 12:04
Na was am nächsten ist!
paNam 14.10.2007 | 12:02
danke für die auskunft, ich werd morgen ma hin gehen, nur weiss ich noch net wo ich hinsoll zur bva oder lva?
Ossiam 14.10.2007 | 17:25
Hallo, wenn Sie unter 27 Jahre alt sind und in Ausbildung stehen, haben Sie erst mal grundsätzlich Anspruch auf Halbwaisenrente. Um diese zu erhalten muß ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.LVA und BfAgibt es seit der Organisationsreform nicht mehr.Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie im Internet. Es ist zwingend erforderlich,dass Sie das Geburtsdatum des verstorbenen Elternteils wissen. Zum Antrag ist Ihre Geburtsurkunde oder besser die Abstammungsurkunde mit Namensangabe des Vaters vorzulegen. Der Nachweis über Ihre Ausbildung sowie ggf.die Sterbeurkunde Ihres Vaters. Der Rentenversicherungsträger beschafft Ihnen k e i n e Urkunden!Sie müssen selbst aktiv werden. Hinterbliebenenrenten werden höchstens 12 KM vor Antragstellung nachgezahlt. Also Eile ist geboten. mfG
uweam 14.10.2007 | 17:42
Ich würde empfehlen, auch bei fehlenden Urkunden schnellstens bei der nächsten Beratungsstelle vorzusprechen, schon um mit einem Antrag die Ansprüche zusichern. Aus Name und Geburtsdatum Ihres Vaters müsste sich eigentlich das Versicherungskonto Ihres Vaters ermitteln lassen, die Meldung seines Todes müsste dort ja schon vorliegen. Also: auch wenn Unterlagen fehlen, hingehen, Antrag stellen, Urkunden nachreichen wenn Bedarf besteht
bekissam 14.10.2007 | 19:33
Von dem Verstorbenen muss die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt worden sein, denn Voraussetzung ist, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente erfüllt sind. Die Waisenrente wird Ihnen bei Tod des Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Wehrdienstbeschädigung beziehungsweise Zivildienstbeschädigung auch gezahlt, wenn die Wartezeit noch nicht erfüllt ist. Es genügt dann bereits ein Pflichtbeitrag. Für Berufsanfänger gilt die Wartezeit ebenfalls als erfüllt. Berufsanfänger in diesem Sinne sind alle Versicherten, die vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung gestorben sind und in den letzten 2 Jahren vorher mindestens 1 Jahr mit Pflichtbeiträgen belegt haben. Der Zeitraum von 2 Jahren vor Eintritt des Todes verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu 7 Jahren. Kinder, die einen Elternteil verloren haben, haben Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Sie beträgt zehn Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Waisenrenten werden in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, bei längeren Ausbildungszeiten auch bis zum 27. Lebensjahr. Sie sollten sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei beraten lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… gibt es auch entsprechende Broschüren zum Thema.
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