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Experten-Antwort

Halbwaisenrentenanspruch zwischen Schule und Studium

von JNH01.12.2021 | 20:29
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe im Juli 2020 mein Abitur erlangt und von September 2020 bis zum 30. November 2021 ein Freiwilliges Soziales Jahr abgeleistet. Ich plane im Sommersemester 2022 mit dem Studium der Humanmedizin zu beginnen. Zum 30.11.2021 ist mein Anspruch auf Halbwaisenrente erstmal verfallen. Ab dem 17.01.2022 werde ich eine Qualifizierung zum Rettungssanitäter beginnen, diese beinhaltet 4 Wochen Unterricht, 8 Wochen Praktika in Kliniken und auf der Rettungswache und eine Abschlusswoche. Während der Qualifizierung bekomme ich kein Gehalt. Nun zu meiner Frage: Gibt es eine Möglichkeit eine Weiterzahlung der Halbwaisenrente während der Wartezeit bis zum 17.01., vom 17.01. bis zur Beendigung der Qualifizierung und in der Zeit nach der Beendigung bis zum Beginn des Studiums zu beantragen? Vielen Dank, im Voraus für die Beantwortung meines Anliegens. Mit freundlichen Grüßen JNH

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen JNH !

Grundsätzlich wird die Waisenrente nur auf schriftlichen Antrag bzw. über die Online-Dienste auf www.deutsche-rentenversicherung.de weitergewährt.

Ein Waisenrentenanspruch besteht auch in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Werden diese Ausbildungsabschnitte durch die Ableistung eines Freiwilligendienstes unterbrochen, ergeben sich sogar zwei Übergangszeiten, sofern eine Dauer von jeweils vier Kalendermonaten nicht überschritten wird.

Voraussetzung für die Weiterzahlung der Waisenrente für die Übergangszeit bis zum folgenden Ausbildungsabschnitt ist ein ernsthafter Wille, die Ausbildung fortsetzen zu wollen. Dies zeigt sich zum Beispiel durch die Vorlage einer Anmeldung zum Studium. Das Vorliegen einer Immatrikulationsbescheinigung ist in diesem Fall (noch) nicht erforderlich. Reichen Sie diese nach Erhalt umgehend nach, damit auch für das anschließende Studium die Waisenrente rechtzeitig weitergewährt werden kann.

Eine Beschäftigung oder ein Praktikum während der Übergangszeit schließt den Anspruch auf Waisenrente übrigens nicht aus.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

W°lfgangam 01.12.2021 | 21:36
Halo JNH, gibt es, nennt sich 'Antrag', hier der Vordruck R0615: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Eine Weiterzahlung nach Ende FSJ bis zum Ende der Rettungssanitäter-Ausbildung wäre möglich, Unterlagen dazu einreichen und Entscheidung der DRV abwarten. "und in der Zeit nach der Beendigung bis zum Beginn des Studiums?" Könnte auch klappen, da zwischen den Ausbildungen bis u4 Monate 'Luft' liegen dürfen, um die Waisenrente durch-/weiterzuzahlen. Rat: Schriftlich mit Ihrer DRV abklären, bzw. den R0615 mit Unterlagen auf den Weg bringen und die anvisierte Folgeausbildung/Studium schon mal mitteilen ← Immatrikulationsbescheinigung dann nachreichen. Gruß w.
Makroam 01.12.2021 | 22:07
@Cheffe und (informativ) an Fragesteller könnte hier der (neu) eingefügte Abs.2 §304 SGB VI eventuell den Fragesteller weiterhelfen? https://www.buzer.de/gesetz/886/al98019-0.htm
W°lfgangam 02.12.2021 | 22:30
...was Sie so alles wissen?!!! Wären Sie bereit, das 'Amt' zum 'Chef-Experten' hier zu übernehmen? Mein Votum haben Sie :-)) Gruß w.
P.S.am 03.12.2021 | 06:07
@Cheffe und (informativ) an Fragesteller könnte hier der (neu) eingefügte Abs.2 §304 SGB VI eventuell den Fragesteller weiterhelfen? https://www.buzer.de/gesetz/886/al98019-0.htm
...was Sie so alles wissen?!!! Wären Sie bereit, das 'Amt' zum 'Chef-Experten' hier zu übernehmen? Mein Votum haben Sie :-)) Gruß w.
Hier sollte man aber unterscheiden, ob sich jemand selbst nur wichtig machen möchte oder tatsächlich sachgerecht und verständlich helfen will.
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