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halbweisenrente

von dirk 196229.11.2007 | 22:35
1203 Ansichten
3 Antworten

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ich habe eine frage wegen einer halbweisenrente? meine mutter ist am tag meiner geburt im jahre 1962 verstorben.wir waren 6 kinder .hatten wir zu der damaligen zeit einen anspruch auf einer halbweisenrente.über eine antwort würde ich mich seh freuen..

3 Antworten

Karl-Heinricham 30.11.2007 | 06:43
Auch mit den wenigen Fakten kann man davon ausgehen, dass ein Anspruch bestand. Da Sie jedoch als jüngstes Kind bereits weit über die maximale Altersgrenze von 27 Jahren sind, bestehen keine Ansprüche mehr.
???am 30.11.2007 | 08:45
Da es Kindererziehungszeiten damals noch nicht gab, ist die Frage, ob und wie lange Ihre Mutter vorher versicherungspflichtig gearbeitet hat.
Schadeam 30.11.2007 | 08:44
für einen Waisenrentenanspruch benötigte man auch damals schon 5 Beitragsjahre. Wenn Ihre Mutter die damals hatte, hätte Rente beantragt werden können - ob sie früher mal 5 Jahre berufstätig war, geht aus Ihrer Schilderung nicht hervor. Das Gesetz über Kindererziehungszeiten gibt es erst seit 1986, insofern gab es damals noch keine Zeiten der Kindererziehung. Aber da Sie ja schon 45 sind, ist das von rein theoretischen Interesse, da wäre alles "längst verjährt".
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