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Halbweisenrente

von lina11.03.2010 | 23:51
888 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe da mal eine wichtige Frage. Ich habe meine Ausbildung zur Mediengestalterin unterbrochen um ein Praktikum in einer Grafikagentur zu machen. Wie viele Wochenstunden sind denn vorgeschrieben um weiterhin Halbweisenrente beziehen zu können?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus besteht ein Anspruch auf Waisenrente nur, wenn die Waise

- sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet oder

- sich in einer Übergangszeit befindet oder

- ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr i. S. d. Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) leistet oder

- wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Für Praktika gilt in diesem Zusammenhang grundsätzlich, dass Berufsausbildung nur für den Zeitraum anzuerkennen ist, in dem sie tatsächlich zwingend vorgeschrieben sind bzw. verlangt, gewünscht oder empfohlen werden. Der RV-Träger benötigt eine entsprechende Bescheinigung. Darüber hinaus gehende "freiwillige" Praktika können nicht als Ausbildung anerkannt werden.

Bezüglich des Umfangs einer Ausbildung gilt der Grundsatz der überwiegenden Inanspruchnahme, das heißt, die Ausbildung erfordert einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden.

2 Antworten

linaam 13.03.2010 | 18:29
Erst einmal vielen Dank, wie ist das mit der Bezahlung? Wie viel darf man im Praktikum verdienen?
Paulaam 14.03.2010 | 08:19
Hallo @lina, guckst Du hier auf der Seite ganz links >>Lexikon >>Einkommensanrechnung Paula
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