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Experten-Antwort

Halbweisenrente

von Katharina05.02.2020 | 15:25
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Hallo, ich habe bis jetzt studiert und leider gemerkt, dass der spätere Beruf nicht ganz zu mir passt, weshalb ich meinen Studiengang wechseln möchte. Dazu brauche ich ein drei monatiges Praktikum. Ich habe in Erfahrung bringen können, dass währenddessen die Rente weiter gezahlt wird. Jedoch darf das Praktikum dann nur solange gemacht werden, wie die Uni das benötigt. Jetzt habe ich aber das Problem, dass das neue Studium im September anfängt und ich 3-4 Monate quasi nichts habe, was ich vorweisen kann. Wird in der Zwischenzeit meine Halbweisenrente weiter gezahlt oder muss ich damit rechnen, dass ich die in der Zwischenzeit nicht mehr bekomme? Schon Mal vielen Dank für Ihre Antwort. MFG

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katharina,

für eine Übergangszeit von maximal 4 Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungen wird die Rente weitergezahlt. Wenn das neue Studium also am 01.09. beginnen sollte, müssen Sie bis mindestens April eine Ausbildung nachweisen können - das kann auch ein von der Hochschule verlangtes oder empfohlenes Vorpraktikum sein. Beginnt das neue Studium erst im Laufe des September, dann müsste das Praktikum bis mindestens Mai andauern (das muss nicht der 30.05. sein, da Anspruch auf Waisenrente immer bis zum Ende des Monats besteht, auch wenn die Ausbildung im Laufe des Monats endet).

Sollte die Zwischenzeit doch länger als 4 Kalendermonate sein, dann wird die Rentenzahlung unterbrochen. Sie sollten dies Ihrem zuständigen RV-Träger rechtzeitig mitteilen, um eine Überzahlung und Rückforderung zu vermeiden.

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2 Antworten

W°lfgangam 05.02.2020 | 20:34
Hallo Katharina, während Ausbildungen 'aller Art' haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Waisenrente. Auch Unterbrechungen bis zu 4 Monaten sind dabei unschädlich, die Rente wird durchgehend gezahlt, oder nachgezahlt. 1. Teilen Sie ihrer Rentenversicherung den Sachverhalt - wie hier von Ihnen dargestellt - mit und legen Sie möglichst schon belegbare Unterlagen bei, die den weiteren Ausbildungsverlauf bestätigen. 2. Alternativ lassen Sie zunächst alles so laufen und 'beichten' der DRV erst hinterher den Wechsel im Studiengang, das zwischenzeitliche/dann beendete Praktikum, und legen eine neue Studienbescheinigung vor (nebst der Bescheinigung über das bis dahin abgebrochene Studium). Schlimmstenfalls müssen Sie die zu viel gezahlte Waisenrente nach Abbruch Studium zurückzahlen, wenn Ihr Zukunftsplan/weitere Ausbildung doch nicht so ablaufen wird. Nebenbei: da hängt auch noch die grundsätzlich kostenfreie Krankenversicherung bei Waisenrentenbezug bis Alter 25 mit dran ...also bei berechtigtem Waisenrentenbezug. Auch hier würde es zu Nachforderungen (Krankenkassenbeiträge) der Krankenkasse kommen können, wenn der Plan nicht aufgeht. Wählen Sie daher 1. als sicheren Weg, da Vermutungen/Annahmen (2. Alternative) vielleicht verwaltungstechnisch einfacher zu handhaben wären ...aber wenn das nicht eintritt, dann *bumm ;-) Gruß w.
Pragmatischer Vorschlagam 05.02.2020 | 21:15
...warum bleiben Sie nicht einfach im bisherigen Studiengang eingeschrieben, bis das neue Studium beginnt? Die DRV wird nicht prüfen, ob Sie im Hörsaal sitzen.
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