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Halbweisenrente bei einem Berufsvorbereitendem Sozialem Jahr

von Adam,22.07.2007 | 17:47
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8 Antworten

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Ich absolviere ein BSJ bei der Marli Gmbh in Lübeck,was sich am Freiwilligengesetz orientiert,dem Bereich des freiwilligen Engagements sowie den Erfahrungen und gesetzlichen Regelungen des Freiwilligen Sozialen Jahres.Das BSJ ist anerkannt als Zivilersatzdienst und befindet sich in diesem Kontext in einer bundesweiten Modellphase in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Familie,Senioren,Frauen und Jugend.Meine Frage ist:ob ich anspruch auf Halbweisenrente habe oder nicht? Danke

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Adam,

soweit nachgewiesen wird, dass das Berufsvorbereitende soziale Jahr (BSJ) nach dem Zivildienstgesetz (§ 14b) als Dienstleistung an Stelle des Zivildienstes anerkannt wurde, hat es die gleichen Folgen wie der Pflichtwehrdienst, der mögliche Bezugszeitraum der Waisenrente verlängert sich (über das 27. Lebensjahr hinaus) um diesen Dienst; für den Zivil-/Wehrdienst selbst besteht aber kein Anspruch auf Waisenrente.

Ein eigener Anspruch auf Waisenrente während des BSJ kann sich nur ergeben, wenn im Einzelfall die engen Kriterien für ein Vorpraktikum erfüllt sind. Bei Praktikanten liegt Berufsausbildung nur vor, wenn die für den Beruf bzw. für einen schulisch-theoretischen Ausbildungsgang maßgebenden Ausbildungsbestimmungen die Praktikantentätigkeit zwingend vorschreiben oder die Ausbildungsstelle zwingend eine Vorpraktikantenzeit verlangt, wünscht oder empfiehlt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Adam,

ich gehe davon aus, dass das BSJ kein Zivildienst (Wehrersatzdienst) ist!

Wie ich bereits geschrieben habe, führt aufgrund der engen Kriterien nur in ganz seltenen Fällen ein "Vorpraktikum", und nichts anderes ist im Normalfall ein BSJ, als anspruchsbegründende Ausbildung zu einem Waisenrentenanspruch. Was in Ihrem (Arbeits-)Vertrag steht (............... für einen Berufseinstieg förderlich und werden zielgerichtet auf das angestrebte Berufsziel ausgerichtet. Das BSJ betont somit Inhalte und Verfahren zukunfts-bedeutsamer Handlungssituationen im Sinne einer beruflichen Orientierung. Damit leistet die Marli GmbH einen entscheidenden Beitrag zur Gestaltung des Übergangs zwischen Schule und Beruf und gibt den TeilnehmerInnen die Möglichkeit zur Vorbereitung auf eine sich anschließende Ausbildung, ein Studium oder................) ist mehr oder weniger Werbung (für die Marli GmbH). Per Ferndiagnose würde ich sagen, die Voraussetzungen für einen Waisenrentenanspruch sind nur erfüllt,

wenn Sie ein konkretes Berufsziel einschließlich Ausbildungsstätte angeben können und diese Ausbildungsstätte eine Bescheinigung ausstellt, dass sie dieses BSJ zur Bedingung für Ihre Ausbildung macht (nebenbei müssen Sie die Ausbildung dort dann auch tatsächlich aufnehmen)

oder

Sie nachweisen für welchen Studiengang an welcher Uni das BSJ Zugangsvoraussetzung ist und Sie dann auch tatsächlich an dieser Uni in diesem Studiengang Ihr Studium beginnen.

Sorry, aber Sie sehen, ich halte Ihre Möglichkeiten aufgrund der bisher bekannten Fakten für gering!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Das Berufsvorbereitende Soziale Jahr (BSJ) dient der beruflichen Orientierung und hat im Allgemeinen keinen Ausbildungscharakter, so dass diese Maßnahme nicht unter die für eine Waisenrente anspruchsbegründete Ausbildung einzuordnen ist. Das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit, sich bürgerschaftlich zu engagieren. Diesen Personenkreis wollte der Gesetzgeber insoweit unterstützen, als dass die Ableistung dieser Zeit bei Waisen zu einem Anspruch auf Waisenrente führt.

5 Antworten

???am 22.07.2007 | 19:09
Nein. Für die Dauer des Wehr- oder Wehrersatzdienstes besthet kein Anspruch auf Waisenrente. Sollten Sie aber über das 27. Lebensjahr hinaus in Ausbildung stehen (z.B. studieren), wird der Waisenrentenanspruch um die Dauer Ihres BSJ verlängert.
Adam,am 23.07.2007 | 16:57
Aber ich absolviere dieses BSJ zur Beruflichen Orientierung im sozialen bereich. In meinem Vertrag steht :das die zu erwerbenden Kenntnisse;Fähigkeiten und Erfahrungen im Rahmen des BSJ sind für einen Berufseinstieg förderlich und werden zielgerichtet auf das angestrebte Berufsziel ausgerichtet.Das BSJ betont somit Inhalte und Verfahren zukunfts-bedeutsaner Handlungssituationen im Sinne einer beruflichen Orientierung.Damit leistet die Marli GmbH einen entscheidenden Beitrag zur Gestaltung des Übergangs zwischen Schule und Beruf und gibt den TeilnehmerInnen die Möglichkeit zur Vorbereitung auf eine sich anschließende Ausbildung,ein Studium oder eine weitergehende Qualifizierungsmaßnahme.Mit dem BSJ werden insbesondere Zugangsvoraussetzungen für Berufsausbildung und Studiengänge geschaffen. Bitte um Ihre meinung dazu Danke
Adam,am 24.07.2007 | 16:05
Ich bedanke mich für ihre Kompetenz.
Adam,am 24.07.2007 | 16:12
Tschuldigung aber eine kurze frage ist mir noch eingefallen.Wie ist denn das mit dem FSJ, da braucht ich kein konkretes Berufsziel einschließlich Ausbildungsstätte angeben und bekomme Weisenrente.Wo ist denn da der unterschied?. Danke
Adam,am 30.07.2007 | 17:50
Ich bitte Sie, mir nocheinmall zu erklären wo der unterschied zwischen FSJ und BSJ besteht. Danke
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