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Experten-Antwort

Halbweisenrente bei Wechsel vom Master zum 2. Bachelor

von Jonny10.07.2013 | 19:03
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7 Antworten

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Hallo ich bekomme Halbweisenrente, ich studiere im Master und habe auch schon im Bachelorstudium Halbweisenrente bezogen. Wenn ich nun mein Masterstudium abbreche und ein neuen Bachelorstudiengang anfange bekomme ich dann noch Halbweisenrente. Damit würde ich ja keine höhere Qualifikation mehr erreichen können, sondern einen 2. Bachelorabschluss erreichen. MFG Jo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jonny,

für den Anspruch auf Waisenrente spielt es eine Rolle, ob es sich um die Aufnahme eines anderen Studienganges oder um ein Ergänzungs- oder Zusatzstudium handelt. Für die nach einer Abschlussprüfung liegenden Zeiten eines Ergänzungsstudiums oder Zusatzstudiums in der gleichen Studienrichtung liegt grundsätzlich keine Hochschulausbildung vor. Etwas anderes gilt nur, wenn durch das weitere Studium ein neuer akademischer Grad (z.B. ein 2. Bachelorabschluss in einem anderen Studiengang) erworben wird.

Die Waisenrente wird längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt, sofern sich die Waise in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Eine Verlängerung über das 27. Lebensjahr hinaus ist nur dann möglich, wenn die Ausbildung durch die Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst unterbrochen war.

Gegebenenfalls muss geprüft werden, ob ein durchgehender Anspruch besteht (zwischen Beendigung Masterstudium und Aufnahme Bachelorstudium).

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6 Antworten

Ferdinandam 10.07.2013 | 19:53
Geh endlich arbeiten, wie lange willst Du noch dem Staat auf der Tasche liegen.
Kritikeram 10.07.2013 | 20:15
Jetzt ein drittes Studium ? Mensch Junge was machst Du blos für eine Sch... Wie lange willst Du denn noch studieren ? Langsam wirds Zeit in deinem Alter mal ans arbeiten zu kommen sonst wird das nichts mehr die ewiger Student. Das läuft bbei Dir doch auf Hartz4 raus wenn Du nicht aufpasst und langsam mal wach wirst !
Nick L. Beckam 11.07.2013 | 06:33
Um zunächst die Ausgangsfrage zu beantworten: Ja. Und um Mutti´s Beitrag richtigzustellen: eine Waisenrente endet IMMER mit 27, auch bei Behinderung. Länger gibt´s sie NUR bei Verlängerung wegen Wehrdienstunterbrechung etc.!
Muttiam 10.07.2013 | 22:20
Den Unterschied zwischen weise und Waise sollte man aber nach einem ersten abgeschlossenen Studium schon kennen ;) Mit 27 ist ohnehin Ende mit Waisenrente, es sei denn, es liegt eine schwere Behinderung vor, mit der sie nicht arbeiten könnten.
Manni Festam 11.07.2013 | 08:46
Mensch Halbweise!! Sie sind unsere Zukunft !!
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